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Gesetzesnovelle: Erleichterungen für Forscher  
  Das Wirtschaftsministerium hat heute eine Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz in Begutachtung geschickt, die vor allem für die Familien von ausländischen Forschern Verbesserungen bringen wird.  
Angehörige werden berücksichtigt
Sofern Forscher eine dauerhafte Niederlassung im Bundesgebiet anstreben, steht es ihnen grundsätzlich frei, von Anfang an oder auch erst nach einer bewilligungsfreien Beschäftigung in das normale Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz zu wechseln und nach fünf Jahren Tätigkeit einen Daueraufenthalt zu erwerben. Erleichterungen gibt es auch für Familienangehörige.

Für sie kann eine Beschäftigungsbewilligung ohne Arbeitsmarktprüfung erteilt werden, sofern die Schlüsselkraft selbst in der Wissenschaft und Forschung beschäftigt ist. Die Begutachtungsfrist für die Novelle beträgt sechs Wochen.

[science.ORF.at/APA, 10.7.07]
->   Aussendung des Wirtschaftsministeriums
 
 
 
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01.01.2010