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Gerichtsmedizin: Biologe sucht Zell-Ursprung  
  Mit einem Verfahren aus der Krebstherapie wollen Tübinger Gerichtsmediziner anhand von Tatortspuren genauere Rückschlüsse auf den Verbrechenshergang ermöglichen.  
Besonders bei Missbrauchsfällen sei die neue Methode wichtig. Bisher würden biologische Spuren mit Hilfe des genetischen Fingerabdrucks vor allem genutzt, um die Identität der Täter zu bestimmen, teilte die Universität Tübingen am Mittwoch mit.
Herkunft von Zellen nachweisen
Der Biologe Martin Schulz habe aber ein Verfahren entwickelt, mit dem sich zusätzlich die Herkunft von Zellen nachweisen lasse, was Rückschlüsse auf den Tathergang zulasse. Die Grundlage habe ein Ansatz aus der Krebstherapie geliefert, wo es darum gehe, den Ort von Tumoren zu bestimmen.

Bei der Behandlung von Krebspatienten wird das so genannte Zellskelett untersucht, das aus Eiweißen besteht und der Zelle Stabilität verleiht. Die chemische Zusammensetzung unterscheide sich auch danach, woher die Zelle stamme, erläuterte Schulz. "Das haben wir uns zu Nutze gemacht."
Bei Missbrauchsfällen anwendbar
Nach den Worten des Biologen kommt es zum Beispiel bei der Ahndung von möglichen Missbrauchsfällen entscheidend darauf an, ob beim Verdächtigen sichergestellte Spuren von den Händen oder den Geschlechtsorganen des Opfers stammen.

"In der Polizeistatistik finden sich jedes Jahr tausende Fälle von Kindesmissbrauch und Vergewaltigung. Da ist der Bedarf groß, vorhandene Spuren noch besser auszuwerten", sagte Schulz.

[science.ORF.at/APA/dpa, 25.7.07]
->   Universität Tübingen
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01.01.2010