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Böden speichern Gentech-Samen  
  Gentechnisch veränderte Nutzpflanzen können unter Umständen relativ lang auf Agrarflächen überdauern - auch wenn dort längst wieder gentechnikfreie Landwirtschaft betrieben wird. Wie skandinavische Biologen nun herausgefunden haben, verbleiben Samen von Rapspflanzen mindestens zehn Jahre im Boden.  
Nachdem die Samen nach dieser Zeit offenbar noch keimungsfähig sind, sei besondere Sorgfalt nötig, um etwaige Verunreinigungen von Pflanzenbeständen zu vermeiden, schreibt ein Team um Tina D'Hertefeldt von der Universität Lund in Schweden.
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Die entsprechende Studie, "Long-term persistence of GM oilseed rape in the seedbank" ist im britischen Journal "Biology Letters" erschienen (doi: 10.1098/rsbl.2008.0123; 1.4.08).
->   Abstract der Studie
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Immun gegen Spritzmittel
 
Bild: dpa

Der gentechnisch veränderte Raps wurde bereits im Jahr 1995 auf einem Versuchsfeld in Schweden angebaut. Durch den Einbau eines zusätzlichen Gens hatte man die Pflanzen zuvor unempfindlich gegen das Unkrautvernichtungsmittel Glufosinat gemacht.

Um eine Verunreinigung von nicht gentechnisch veränderten Pflanzen zu vermeiden, ließen die Bauern schon bei der Ernte des Raps besondere Vorsicht walten und versuchten auch in den folgenden Jahren zurückgebliebene Samen aufzuspüren und zu beseitigen.
Alte Samen treiben aus
Doch der Bestand alter Samen im Boden, die so genannte Samenbank, beinhaltet offenbar mehr keimungsfähiges altes Material als bisher gedacht. D'Hertefeldt und ihre Kollegen fanden auch noch im Jahr 2005 Überreste des Freisetzungsversuchs auf dem Feld.

Insgesamt sammelten sie in drei Stunden 38 Rapspflanzen, 15 überlebten eine darauf folgende Behandlung mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glufosinat. Weitere Analysen zeigten, dass diese Pflanzen tatsächlich das Gen für die Herbizidresistenz in ihrem Erbgut trugen.

D'Hertefeldt und Mitarbeiter vermuten, dass die Keimung alter Samen unter Umständen zur Verunreinigung von später angebauten Pflanzenbeständen führen könnte. Laut EU-Bestimmungen darf der Anteil von gentechnisch veränderten Organismen nicht mehr als 0,9 Prozent betragen - ansonsten gelten die daraus gefertigten Lebensmittel nicht als gentechnikfrei.

[science.ORF.at/dpa, 2.4.08]
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01.01.2010