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Liberalisierung der Embryonenforschung  
  Die Bioethikkommission hat sich heute mehrheitlich für die Liberalisierung der Embryonenforschung in Österreich ausgesprochen. Bis Ende der Woche soll es ein zweiteiliges Positionspapier geben.  
Ähnlich wie schon in der Frage der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Jahr 2004 sollen in diesem sowohl die Pro- als auch die Kontra-Stimmen innerhalb der Kommission zu Wort kommen.
Embryonen für Forschungszwecke
Die Frage, ob bei der Befruchtung außerhalb des Mutterleibes (in vitro-Fertilisation, IVF) anfallende Embryonen in Zukunft für die Forschung verwendet werden dürfen, beantworteten die Kommissionsmitglieder 17 zu fünf mit "ja".

Die Embryonen, die nach derzeitiger Rechtslage nach Ablauf einer bestimmten Frist vernichtet werden, könnten beispielsweise für die embryonale Stammzellenforschung oder Experimente zum therapeutischen Klonen verwendet werden. Abgelehnt wird dagegen die Herstellung von menschlichen Embryonen rein zu Forschungszwecken.

Ebenfalls pro Liberalisierung ist die Frage nach einer Zulassung von Forschungen an sogenannten Zybriden ausgegangen. Zybriden - das Wort setzt sich aus den Begriffen Zytoplasma und Hybrid zusammen - sind etwa menschliche Zellkerne, die in entkernte tierische Eizellen eingesetzt werden. Auf diese Weise entfällt das Problem der Eizellspende durch Frauen.
Umfassende Neuregelungen notwendig
Die Aussagen der Mitglieder der beim Bundeskanzleramt eingerichteten Bioethikkommission sind reine Empfehlungen ohne Rechtswirksamkeit. Kommissionsmitglied und Theologe Ulrich Körtner hat nach eigenen Angaben wenig Hoffnung, dass die Empfehlungen des Gremiums in absehbarer Zeit in Gesetze gegossen werden. "Dabei wäre es dringend nötig, bis heute ist vieles in Österreich einfach völlig ungeregelt und die Entwicklungen international schreiten extrem rasch voran", so Körtner.

So ist nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz die Verwendung der bei der IVF anfallenden Embryonen für andere Zwecke als die Fortpflanzung verboten, ein Import von embryonalen Stammzelllinien wäre allerdings erlaubt. "Ich bin überzeugt, dass wir umfassende Regelungen für die Forschung brauchen, diese sollten auch nicht ausschließlich in einem Fortpflanzungsmedizingesetz festgeschrieben sein", so Körtner in Richtung Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP).

[science.ORF.at/APA, 16.3.09]
 
 
 
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01.01.2010