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Alpbach: Menschenwürde in der Medizin  
  Das Menschenbild und die Menschenwürde als Leitbild der medizinischen Forschung - darüber diskutierten Mediziner, Philosophen, Juristen und Theologen zur Eröffnung der Gesundheitsgespräche beim Forum Alpbach.  
Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, wie Menschenwürde angesichts der Möglichkeiten der Biomedizin definiert werden kann.
Rechtsvorschriften reichen nicht
Es gibt eine Reihe von Rechtsvorschriften, die den Schutz der Menschenwürde festlegen. Was aber diese Menschenwürde genau beinhaltet, das sei nirgendwo festgehalten, sagt der Mannheimer Jurist Jochen Taupitz.

Der Grund dafür: Menschenwürde ist ein von gesellschaftlichen Umständen abhängiger Begriff. Präimplantationsdiagnostik und embryonale Stammzellenforschung verlangten, auch die Menschenwürde künftiger Generationen - die ja Produkt dessen sind, was wir heute tun - mit einzubeziehen.
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Menschenwürde zwischen dem Ende ...
Auch für den Arzt gebe es eine Reihe von Leitlinien, wie er die Menschenwürde seiner Patienten zu wahren habe, erläutert der Deutsche Internist Christoph Fuchs: "Das Leben des Patienten zu achten, auch des Ungeborenen, jeden Schaden vom Patienten abzuwehren und das Diskriminierungsverbot."

Für den Arzt entsteht daraus am Ende und Anfang des Lebens eines Menschen ein Dilemma, sagt Fuchs: "Am Ende, wenn es darum geht, dass der Arzt einem Menschen, der nicht mehr Leben will, das Sterben ermöglicht."

Der Unwillen der Gesellschaft, für palliativmedizinische Einrichtungen zu sorgen, laste den Ärzten hier eine Entscheidung auf, die ihrem Berufsethos entgegenstehe.
... und dem Anfang des Lebens
Und Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik stellten die Frage nach der Menschenwürde am Anfang des Lebens. Hier werde auch dort, wo eine Behinderung oder Gesundheitsstörung durchaus mit Leben vereinbar sei, eine Abwägung über Menschenwürde getroffen, sagt Fuchs.

Die Überlegung, ob Leben lebenswert sei, habe ein Arzt aber nicht anzustellen. Fuchs sieht es als Auftrag der Gesellschaft, ihren Umgang mit der Menschenwürde insbesondere am Anfang und am Ende des Lebens zu definieren.

Die Ärzte könnten nur die Konfliktfelder identifizieren, Lösungsoptionen entwickeln und bei der Folgenabschätzung mitwirken.

Franz Simbürger, Ö1-Wissenschaft
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01.01.2010