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Neues Studienjahr mit vielen Änderungen  
  Mit Beginn des neuen Studienjahres am Montag erreicht die erste Welle umfangreicher Hochschul-Reformen die Universitäten. Die Studierenden müssen erstmals Studiengebühren in Höhe von 5.000 Schilling (363 Euro) pro Semester bezahlen.  
Obwohl es in diesem Zusammenhang ein umfangreiches Beihilfen-Paket gibt, wird mit einem massiven Rückgang bei den Studentenzahlen um bis zu 70.000 gerechnet, was etwa einem Drittel der derzeit Inskribierten entspricht.

Für die Hochschullehrer tritt mit Semesterbeginn ein
neues Dienstrecht in Kraft, mit dem der Abschied vom Beamtentum an den Unis eingeläutet wird.
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Ausländer zahlen das Doppelte
Studenten aus Österreich und den 17 anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums müssen 363,36 Euro (5.000 S) pro Semester zahlen. Ausländische Studierende berappen den doppelten Betrag, also 726,72 Euro (10.000 S), wobei es zahlreiche Ausnahmebestimmungen gibt, etwa
für Studenten aus Entwicklungsländern. Studenten, die Studien oder Praxiszeiten im Rahmen eines Mobilitätsprogramms im Ausland absolvieren, wird die Gebühr erlassen.
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Rückerstattung für Studienbeihilfenbezieher
Studienbeihilfenbezieher erhalten die Studienbeiträge in voller Höhe rückerstattet. Durch die Anhebung der Absetzbeträge für Geschwister und die Änderung der Verdienstfreigrenzen soll die Zahl der Studienbeihilfenbezieher von derzeit rund 30.000 auf 42.500 ausgeweitet werden.

Außerdem bieten Banken und Sparkassen begünstigte
Darlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge an, der Bund schießt dabei für maximal sieben Jahre zwei Prozent pro Jahr zu.
Universitäts-Milliarde
Die Einnahmen aus den Studiengebühren sollen in Form einer "Universitätsmilliarde" für Strukturmaßnahmen und Verbesserungen im Lehr- und Studienbetrieb verwendet werden.

Von der Einführung der Studiengebühren betroffen sind mit Einschränkungen auch Fachhochschul(FH)-Studenten: Bezahlen müssen nur jene, die heuer einen FH-Studiengang beginnen, für Höhersemestrige bleibt das Studium weiterhin beitragsfrei.
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'Urlaub' in bestimmten Fällen
Durch eine Novelle zum Universitätsstudiengesetz (UniStG) können Studenten in bestimmten Fällen "Urlaub" nehmen und ihr Studium für maximal zwei Semester unterbrechen. In dieser Zeit muss man keine Studiengebühr zahlen, die Zulassung zur Uni bleibt aufrecht, und man hat bei Wiederaufnahme des Studiums keine Anerkennungsprobleme bisher erbrachter Prüfungsleistungen.
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Neues auch für Uni-Lehrer
Völlig neue Rahmenbedingungen gibt es auch für die
Hochschullehrer. Betroffen vom neuen Dienstrecht sind aber zum Großteil nur neu Eintretende, die nach dem Vertragsbedienstetengesetz angestellt werden. Das bedeutet langfristig das Ende des Beamtentums an den Universitäten.

Uni-Lehrer erhalten künftig ein "All-Inclusive-Gehalt", Zulagen wie Kollegiengelder gibt es künftig nicht mehr. Die Leistungen aller Universitätslehrer, auch der derzeit schon Beschäftigten, werden künftig alle fünf Jahre evaluiert. Neu ist auch ein vierstufiges Karriere-Schema, wobei befristete Stellen überwiegen.
->   Mehr zu Studiengebühren auf science.orf.at
->   Mehr zum neuen Universitäts-Dienstrecht auf science.orf.at
 
 
 
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01.01.2010