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Studenten "verlieren" Rückerstattung aus Unwissenheit  
  Überraschend wenig Anträge verzeichnet derzeit die Stipendienstelle in Linz. Und das, obwohl Studenten, auch wenn ihr Antrag abgelehnt wird, unter bestimmten Voraussetzungen wenigstens die Studiengebühren - zumindest teilweise - ersetzt bekommen. Offenbar wissen viele Studenten gar nichts von dieser Regelung und verpassen daher die Gelegenheit zur Rückerstattung der Studiengebühren.  
Das zumindest vermutet Alfreda Grillwitzer, Leiterin der Stipendienstelle in Linz, die eigentlich einen Ansturm auf Anträge erwartet hatte.
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Hintergrund: 5.000 Schilling pro Semester
Ab dem heurigen Wintersemester ist der Besuch einer Universität nicht mehr kostenlos - Studentinnen und Studenten müssen eine Gebühr von 5.000 S (363 Euro) zahlen, um die Universitäten besuchen zu können.

Auch für die Hochschullehrer ändert sich einiges: mit Semesterbeginn tritt ein neues Dienstrecht in Kraft, mit dem der Abschied vom Beamtentum an den Unis eingeläutet wird.
->   science.orf.at: Neues Studienjahr mit vielen Änderungen
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Bisher blieb "Run" auf Stipendien aus ...
Seit dem 20. September kann bei der Stipendienstelle ein Antrag auf Unterstützung gestellt werden. Doch der erwartete "Run" blieb bis Mitte Oktober aus.
Chance auf Erstattung der Studiengebühren
Dabei bestehe auch bei Ablehnung des Stipendiums wenigstens die Chance, die Studiengebühr ersetzt zu bekommen. Und zwar dann, wenn das Einkommen der Eltern "knapp" über jener Grenze liegt, die für den Erhalt des Stipendiums gilt, so Grillwitzer.
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Aktionen gegen die "Unwissenheit"
Unter anderem solle jetzt eine Flugzettelaktion noch mehr Studierende auf diese Regelung aufmerksam machen, zitiert ORF ON Österreich Grillwitzer.

Auch auf der Internetseite www.stipendium.at wird auf die Möglichkeit hingewiesen, Zuschüsse auch dann zu beziehen, wenn der Student keinen Anspruch auf Studienbeihilfe hat.
->   www.stipendium.at
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Gestaffelte Rückerstattung
Die Rückerstattung sei gestaffelt: je höher das Einkommen über der Bemessungsgrundlage liegt, desto weniger werde ersetzt, erklärte Grillwitzer.

Grundsätzlich müsse immer zuerst um ein Stipendium angesucht werden, so Grillwitzer. Erst wenn dieses nicht bewilligt wird, werde die Studiengebühr teilweise oder auch zur Gänze ersetzt.
Einreichfrist endet am 15. Dezember
Ein Extra-Antrag brauche dann nicht mehr gestellt zu werden. Die Einreichfrist für das Wintersemester endet am 15. Dezember.
Mehr zum Thema Studiengebühren in science.orf.at:
->   Grasser: Studiengebühren nicht steuerlich absetzbar
->   Gehrer: Zahl der "aktiv" Studierenden geht nicht zurück
->   Weitere Artikel zum Thema
 
 
 
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01.01.2010