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Gentechnik-Streit zwischen EU und Mitgliedsländern  
  Zwischen der EU-Kommission und den 15 Mitgliedsländern der Union ist ein offener Streit um die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft ausgebrochen.  
EU-Umweltkommissarin Margot Wallström warf dem Ministerrat am Montag in Luxemburg vor, die mögliche Vermarktung dieser Produkte in unzulässiger Weise zu blockieren.

Die Umweltminister hingegen wollen den Weg offenbar erst wieder freigeben, wenn Regelungen zur Etikettierung und Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln in Kraft sind, die mit GVO hergestellt wurden.
Illegale Lage
"Wir befinden uns in einer illegalen Lage - der gegenwärtige Stillstand hat Folgen für die Forschung, den Handel und die Landwirtschaft", sagte Wallström und drohte, die Entscheidung über die Zulassung solcher Organismen in Eigenregie zu treffen.

Seit 1989 ist die Zulassung von mittlerweile 13 GVO blockiert, von denen jedoch zwölf in einem mit Experten aus den EU-Mitgliedsländern selbst besetzten Ausschuss als wissenschaftlich unbedenklich eingestuft wurden.
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Weltweiter Anbau mit steigender Tendenz
Weltweit werden gentechnisch veränderter Mais, Sojabohnen, Raps oder Ölsaaten mit steigender Tendenz angebaut. Nach Angaben der EU-Kommission haben die USA daran einen Anteil von 70 Prozent, gefolgt von Argentinien und Kanada. Der EU-Anteil am Weltmarkt betrage verschwindend geringe 0,03 Prozent.
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Aufforderung an EU-Minister
Wallström forderte die EU-Minister auf, endlich Antworten auf diese Situation zu geben und Entscheidungen zu treffen, statt das seit 1989 bestehende De-facto- Moratorium noch länger aufrecht zu erhalten.
Grundsätzlich begrüß
In Luxemburg begrüßten die EU-Umweltminister grundsätzlich die von Wallström vorgelegten Pläne zur Etikettierung und Rückverfolgbarkeit von GVO-Lebens- und Futtermitteln. Die Industrie soll danach gewährleisten, dass die Gen-Produkte jederzeit bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgt werden können.

Mit der verpflichtenden Etikettierung soll der Verbraucher informiert werden. Wenn die neue Regelung wie geplant nach Zustimmung durch Ministerrat und Europäischem Parlament 2003 in Kraft tritt, kann der Verbraucher selbst entscheiden, ob er Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Organismen kaufen will oder nicht.
->   EU-Kommission
 
 
 
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01.01.2010