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Patent für Krebsmaus neu verhandelt  
  Neun Jahre nach der Erteilung des Patents auf die inzwischen berühmt gewordene "Harvard-Krebsmaus" steht eine endgültige Entscheidung über das umstrittene Patent an.  
Vor dem Europäischen Patentamt werden vom 6. November an die von über 100 Organisationen vorliegenden 17 Sammeleinsprüche verhandelt. Das Einspruchsverfahren ist auf drei Tage angesetzt, teilte die Behörde am Freitag in München mit.
Erstes Säugetier-Patent in Europa
Das Patent EP 169672 war 1992 als erstes Patent in Europa auf ein Säugetier erteilt worden. Es umfasst Säugetiere, in deren Erbgut zusätzliche Gene eingeführt werden, so dass es mit erhöhter Häufigkeit zu Tumorbildungen kommt. Patentinhaber ist die amerikanische Harvard Universität in Cambridge.

Die erste Einspruchsverhandlung gegen das Patent war 1995 mit einem Eklat zu Ende gegangen. Die Patentgegner waren damals unter Protest aus dem Verfahren ausgezogen, als die Kammer
Änderungsvorschläge zu dem Patent gemacht hatte.

Dies war von den Gegnern als nicht rechtmäßig angezweifelt worden. Die Kammer hatte daraufhin die mündliche Verhandlung beendet und das Verfahren schriftlich fortgesetzt.
Neuverhandlung erforderlich
Durch eine Umbesetzung in der Einspruchsabteilung und eine neue rechtliche Situation muss das Einspruchsverfahren vollkommen neu verhandelt werden.

Inzwischen sind Patente auf Tiere zulässig. Nach
Angaben von Greenpeace, eine der Einspruchsparteien, sind vom Europäischen Patentamt seit dem "Krebsmaus"-Patent 22 weitere Patente auf Tiere erteilt worden.
->   Europäisches Patentamt
->   Harvard University
 
 
 
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01.01.2010