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Uni-Chefs kritisieren fehlende Details zur Uni-Reform  
  Die Spitzenrepräsentanten der Universitäten kritisieren die vom Bildungsministerium vorgelegten Vorschläge für die Universitätsreform, speziell die Punkte für ein neues Dienstrecht.
 
Die Vorstellungen seien "kaum bewertbar, da wesentliche Angaben zu Randbedingungen und Details der Reform fehlen bzw. noch nicht zur Diskussion gestellt wurden", so das Erweiterte Präsidium der Österreichischen Rektorenkonferenz und der Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane der Unis.
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Konkretisierung verlangt
Die Unis fordern eine rasche Konkretisierung der vorgestellten Eckpunkte, damit nicht unnötig Verunsicherung entstehe. Dazu gehöre auch die Einordnung des geplanten neuen Dienstrechts in den gesamten Uni-politischen Kontext. "Es geht nicht an, sich nur auf die Befristung der Qualifizierungsstellen und die präzise Bezifferung des betroffenen Personenkreises zu konzentrieren und die Folgewirkungen und eine präzise Gestaltung der Randbedingungen nicht mit in den Blick zu nehmen. Andernfalls besteht die Uni-Reform nur aus einer Aneinanderreihung von
unzusammenhängenden Einzelteilen".
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Neues Dienstrecht ab Herbst
Das neue Dienstrecht soll ab Herbst wirksam werden, für die Übergangszeit bis zur Vollrechtsfähigkeit der Unis gelten und ein
"Zupragmatisieren" aller Stellen verhindern.
Dies soll durch ein vierstufiges Karrieremodell erreicht werden, wobei für die ersten drei Stufen (wissenschaftlicher Mitarbeiter, Uni-Assistent und Vertragsprofessor) nur befristete Verträge vergeben werden.
Daran anschließend ist die Möglichkeit einer Uni-Professur mit einem unbefristeten Dienstverhältnis vorgesehen. Dieses Modell soll Vorbildcharakter für die nach Oktober 2002 notwendige Kollektivvertragsregelung an autonomen Universitäten haben.
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Minimalforderungen gestellt
Für ein neues Dienstrecht haben die Uni-Chefs
"Minimalanforderungen" gestellt: Es müsse möglich sein, nach Durchlaufen der beiden ersten Qualifizierungsstufen auf eine unbefristete Professur berufen zu werden. Die zeitliche Befristung der Karrierestufen müsse dennoch eine wissenschaftliche Karriere ohne zeitliche Unterbrechung ermöglichen. Die Übertrittswahrscheinlichkeit zwischen den einzelnen Karrierestufen müsse hinreichend hoch sein, wozu es eine genügend hohe Anzahl an befristeten und unbefristeten Professuren auf der dritten und vierten Karrierestufe geben müsse, so die Rektoren und Senatschefs.
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Konzentration auf eigene Karriere
Auf Grund der Befristung der ersten Karrierestufen müssten sich Nachwuchswissenschaftler ausschließlich auf ihre eigene Qualifizierung in Lehre und Forschung konzentrieren können.
Mehr qualifiziertes Servicepersonal etwa für Verwaltung sei deshalb notwendig. Die Befristung könnte nach Ansicht der Uni-Chefs auch dazu führen, dass die Nachwuchsforscher weniger Lehre erbringen können.
Es müsse aber vermieden werden, dass dadurch die Betreuungsrelation zwischen Lehrenden und Studierenden noch weiter verschlechtert werde.
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Mitarbeiter-Einkommen soll nicht sinken
Um die Konkurrenzfähigkeit der Unis am Arbeitsmarkt zu gewährleisten, dürfe das Lebenseinkommen der Mitarbeiter nicht
sinken. Das heißt, dass bei Reduktion der pensionsrechtlichen Ansprüche und gestiegenen Beschäftigungsrisiken der Aktivbezug entsprechend zu erhöhen sei.
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Gewährleistung des Vertrauensschutzes
Die Uni-Chefs fordern die Gewährleistung
des Vertrauensschutzes für bereits im Dienstverhältnis stehende, auch für jene, die sich in einem provisorischen Dienstverhältnis befinden.
Sie müssten bei Erbringung entsprechender Leistungsnachweise eine Dauerstelle oder ein unbefristetes Dienstverhältnis erreichen können.
Für ältere Mitarbeiter wird in der Übergangsphase eine Art Vorruhestandsmodell vorgeschlagen.
->   Universität Wien
 
 
 
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01.01.2010