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Uni-Reform: Verfassungs-Bedenken des Mittelbaus  
  Dass die Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (Buko) die vom Bildungsministerium geplante Uni-Reform ablehnt, war bekannt. Nun äußerte sie auch verfassungsrechtliche Bedenken.  
"Stärkere Orientierung an Selbstverwaltung"
Buko-Vorsitzender Reinhard Folk berief sich bei einer Pressekonferenz am Donnerstag auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Peter Rill (Wirtschaftsuniversität Wien), wonach die bestehenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen im Universitätsorganisationsgesetz (UOG) 1993 für die geplante Universitätsreform nicht herangezogen werden könnten.

Vielmehr müsse die neue Organisationsstruktur eine "weitaus stärkere Orientierung am Gedanken der Selbstverwaltung" erfahren. Sollte dies im Zuge des Gesetzwerdungsverfahrens nicht geschehen, wäre die Regierung auf eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit eine Unterstützung der SPÖ im Nationalrat angewiesen, meinte Folk.
Mehr Staatseinfluss?
Nach Ansicht Folks werde der Gestaltungsvorschlag des Ministeriums in der Öffentlichkeit "als etwas verkauft, was er nicht ist" - nämlich als ein Weg der Universitäten zu mehr Autonomie.

Durch die Ausgestaltung des Universitäts-Rats käme es aber vielmehr zu mehr Staatseinfluss auf die Hochschulen als bisher. "Wir wollen aber mehr Autonomie", unterstrich der Mikrobiologe Peter Holubar.
Sorge um Gleichbehandlung
Sorgen macht sich die Buko auch um den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Frauen an den Universitäten. Unter anderem würden die Unabhängigkeit und die Rechte der Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen eingeschränkt und die aufschiebende Wirkung bei Verfahren wegen Diskriminierungen abgeschafft - was zur Folge habe, dass eine Stelle trotz laufender Beschwerde besetzt werde, so Doris Guth von der Akademie der bildenden Künste.
Medizinische Fakultäten ungelöst
Überhaupt ungelöst bleibe laut Folk auch die Frage der künftigen Stellung der medizinischen Fakultäten. In ihrer Stellungnahme zur Reform sieht die Buko unter anderem auch die Probleme bei der Einrichtung von Pensionskassen, der Erstellung von Kollektivverträgen und die Frage nach einer Eröffnungsbilanz unbeantwortet.
Weiterentwicklung des UOG 93 gefordert
Stattdessen spricht sich die Buko für eine Weiterentwicklung des UOG 93 nach einer Evaluierung aus. In der Reform enthalten müssten dabei eine mehrjährige autonome Gestaltung der Budgets, eine Lockerung der Restriktionen durch den Stellenplan sowie eine Verlagerung von Entscheidungen aus dem Ministerium an die Unis sein.

Weiters macht sich die Buko für eine Aufhebung der Trennung der Universitätslehrer in verschiedene Kurien stark - künftig soll es nur mehr eine Gruppe geben.
->   Mehr über die Uni-Reform in science.orf.at
->   Bildungsministerium
->   Buko
 
 
 
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01.01.2010