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Bildung 2002: Neues an Universitäten und Schulen  
  Für die Universitäten wird das Jahr 2002 Veränderungen bringen: Die Entlassung in die Vollrechtsfähigkeit steht ebenso ins Haus wie die Umsetzung der Studienreform. Und auch für den Übertritt von der Volksschule in Hauptschule oder AHS wird es Neues geben.  
Vollrechtsfähigkeit: Heiße Phase beginnt im Frühjahr
Voraussichtlich Ende Februar soll der Gesetzentwurf für die Vollrechtsfähigkeit der Universitäten zur Begutachtung vorliegen.

Demnach sollen die Universitäten nicht mehr nachgeordnete Dienststellen des Bildungsministeriums, sondern juristische Personen mit voller Rechtsfähigkeit sein.
Geldmittel für drei Jahre im Voraus
Das Verhältnis zwischen Staat und Universität, die jeweiligen Verpflichtungen sollen in so genannten Leistungsvereinbarungen festgehalten werden. Die öffentlichen Geldmittel für die Universitäten werden nicht mehr jährlich, sondern für drei Jahre im Voraus festgelegt.
Profilbildung: Vorhandene Stärken ausbauen
Die Universitäten können selbst weiteres Geld auftreiben, sie sollen selbst über Personal, Ausstattung sowie Lehr- und Forschungsinhalte bestimmen. Profilbildung verlangt Bildungsministerin Gehrer von den Universitäten nach dem Motto: vorhandene Stärken sollen zum Markenzeichen der jeweiligen Universität werden.

Neben Rektor und Senat als Universitätsleitung wird auch ein Universitätsrat als Aufsichtsorgan für die Universitäten eingeführt.
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Details der Universitätsreform noch offen
Viele Details des Gesetzes sind noch offen, in vielen Universitätsbereichen gibt es Widerstand und Ablehnung gegen die geplante Reform. Dennoch plant Ministerin Gehrer, die Universitätsreform mit Beginn des nächsten Studienjahres im Herbst in Kraft zu setzen.
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Studienreform und Studieneingangsphase
Ebenfalls ab 1. Oktober soll an allen Universitäten die Studienreform von 1997 umgesetzt sein. Das heißt, bis dahin soll es überall neue Studienpläne geben, die vor allem eine so genannte Studieneingangsphase für die Studierenden vorsehen.

In dieser Phase sollen sie einen Überblick über das gewählte Fach erhalten und so schon vor dem eigentlichen Studienbeginn herausfinden, ob sie das gewählte Fach überhaupt zu Ende studieren wollen.
Prognoseverfahren für die Schulkarriere
Neues wird es ab Herbst auch für den Übertritt von der Volksschule in die Hauptschule und in die AHS geben: In einem so genannten Prognoseverfahren soll die Schule den Eltern Hilfestellung bei der Entscheidung über den weiteren Schulweg ihres Kindes liefern.

Für die Schnittstellen im Schulverlauf, also nach der 4. Klasse Volksschule und nach der 8. Schulstufe sollen Leistungsstandards der Schüler festgelegt werden.
Letztentscheidung bleibt bei Eltern
Beides ist allerdings nicht verbindlich: Die Letztentscheidung über den weiteren Schulweg der Kinder bleibt weiterhin bei den Eltern, und die Leistungsstandards sollen nicht mehr als eine Orientierungshilfe für Lehrer und Eltern sein.

Franz Simbürger, Ö1-Wissenschaft
->   Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
 
 
 
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01.01.2010