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Bioethik-Konvention: Kommission tüftelt weiter  
  Die Unterzeichnung der Bioethik-Konvention des Europarates durch Österreich lässt weiter auf sich warten. Trotz Einigkeit der Bioethik-Kommission, wird an einer entsprechenden Empfehlung noch getüftelt.  
Dies sagte Kommissionsvorsitzender Johannes Huber nach der Sitzung des Gremiums am Mittwoch (9. Jänner) gegenüber der APA.
Problematischer Artikel 17
Generell sei man sich innerhalb der Kommission einig, dass Österreich die Konvention unterzeichnen solle, so Huber. Auch bezüglich der Vorbehalte gegenüber Artikel 17 der Konvention habe das Gremium eine weitgehend einige Linie.

Laut Artikel 17 sind Forschungen an einwilligungsunfähigen Personen - etwa Behinderten - unter bestimmten Umständen auch dann möglich, wenn diese Forschungen nicht Teil einer Therapie an dieser Person sind. Huber selbst hält den Passus für "problematisch".
->   Bioethik-Konvention: Unterzeichnet Österreich?
Detaillierter Text bis 11. Februar
Die Kommissionsmitglieder sind mit ihren Vorbehalten nicht alleine, auch Behindertenvertreter stoßen sich an der Formulierung. Bevor es eine dezidierte Empfehlung an die Bundesregierung gibt, arbeitet eine Untergruppe der Kommission einen Text aus, der die österreichische Variante festschreiben soll.

Dieser Text wird in Zusammenarbeit mit Behindertenvertretern ausgearbeitet und soll bis zur nächsten Sitzung der Kommission am 11. Februar vorliegen.
->   Warum Kommissionsmitglied Ulrich Körtner für die Unterzeichnung ist
 
 
 
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01.01.2010