News
Neues aus der Welt der Wissenschaft
 
ORF ON Science :  News :  Wissen und Bildung 
 
Neues Uni-Dienstrecht stößt auf breite Ablehnung  
  Bei den Diskussionen um die geplante Reform der Universitäten in Richtung Autonomie lassen vor allem die Pläne des Bildungsministeriums für ein neues Dienstrecht die Wogen hochgehen.  
Denn die bisher vorliegenden Vorschläge bedeuten eine radikale Abkehr von der jahrzehntelang gewohnten geschlossenen Universitätskarriere.
Abkehr vom Beamten-Dienstverhältnis
Das geplante neue Dienstrecht sieht nach den derzeit vorliegenden Vorschlägen des Bildungsministeriums keine Beamtendienstverhältnisse mehr vor, sondern orientiert sich am Vertragsbedienstetenrecht. Ziel ist der Rückgang des Anteils beamteter Wissenschaftler. In bestehende Verträge wird aber nicht eingegriffen.
...
Neues Dienstrecht: 'Vier-Säulen-Modell'
Die Uni-Laufbahn startet man als wissenschaftlicher Mitarbeiter nach dem Diplom, der Vertrag endet zwingend nach vier Jahren. Die nächste Sprosse auf der Karriereleiter, für die eine Neubewerbung notwendig ist, ist der Universitäts-Assistent, Zugangsvoraussetzung ist das Doktorat. Auch dieser Vertrag endet zwingend nach vier Jahren. Im dritten Schritt kann man sich um den Job eines befristeten Vertragsprofessors bewerben, der Vertrag läuft maximal sieben Jahre. Voraussetzung dafür ist wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation, aber nicht die Habilitation. Die letzte Stufe bietet die Möglichkeit, sich um eine ausgeschriebene Universitäts-Professur zu bewerben. Dafür ist ein unbefristetes Dienstverhältnis vorgesehen.
...
Geschlossene Laufbahn durchbrochen
Mit diesem Modell würde die derzeitige geschlossene Beamtenlaufbahn durchbrochen. Nach jeder Karrierestufe müsste man sich neu für eine neue Stelle bewerben.

Damit will man im Ministerium einerseits verhindern, dass alle in der Übergangszeit frei werdenden Stellen "zupragmatisiert" werden. Andererseits sollen die Chancen für den wissenschaftlichen Nachwuchs erhöht und die Mobilität gefördert werden.
Dienstrecht ab Herbst 2002
Das neue Dienstrecht soll nur für die Übergangszeit bis zur Vollrechtsfähigkeit der Universitäten gelten, die nach den derzeitigen Plänen ab Herbst 2002 in Kraft treten soll.

Es sei dies nicht das Dienstrecht für die künftig autonomen Unis, betont man im Bildungsministerium, denn an den vollrechtsfähigen Hochschulen soll es Neuanstellungen nur mehr nach dem Angestelltengesetz geben. Allerdings soll das neue Dienstrecht als Basis für das künftig notwendige Kollektivvertragsrecht herangezogen werden.
...
Einfluss auf Posten-Bestellung sinkt
Sollte das neue Dienstrecht wie geplant umgesetzt werden, würde damit auch der hoheitliche Einfluss auf die Bestellung des Uni-Personals verschwinden.

Derzeit werden Uni-Assistenten und außerordentliche Professoren vom Minister bestellt. Ordentliche Professoren beruft der Rektor, die Bundesregierung macht einen Vorschlag zur Ernennung an den Bundespräsidenten, der dann den Professor ernennt. Künftig sollen alle, vom Uni-Assistenten bis zum Professor, ausschließlich durch den Rektor bestellt werden.
...
Erste Gespräche
Die Vorschläge für das neue Dienstrecht wurden vom Bildungsministerium ausgearbeitet, das nun auch erste Gespräche mit den verschiedenen universitären Gruppen und der Gewerkschaft führt.

Der Entwurf für die Gesetzesnovelle wird dann vom zuständigen Ministerium für öffentliche Leistung ausgearbeitet.
->   Universität Wien
 
 
 
ORF ON Science :  News :  Wissen und Bildung 
 

 
 Übersicht: Alle ORF-Angebote auf einen Blick
01.01.2010