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Stellungnahme zur UNI-Enquete von Martin Graf
Obmann des Wissenschafts- und Forschungsausschusses im Nationalrat, Wissenschafts- und Technologiesprecher der FPÖ
 
  Der Gestaltungsvorschlag des BMBWK für die Regelung der Autonomie der Universitäten stellte bislang einen Vorschlag dar. Er ist somit ein Gerüst, welches mittels Beiträgen aus allen universitären Bereichen zu einer echten Reform und Autonomie an den universitären Einrichtungen beitragen soll. Ich lade daher nochmals alle Universitätsangehörigen explizit ein, ihre Wünsche und Vorstellungen zum Gestaltungsvorschlag einzubringen.  
Universitätsreform: Gesamtlinie akzeptiert, Gruppeninteressen erkennbar
Rund 240 Stellungnahmen sind zum Gestaltungsvorschlag zur Autonomie der Universitäten eingetroffen. Es zeigte sich, dass die Ziele des Gestaltungsvorschlages, nämlich leistungsfähige, zukunftsorientierte und selbständige Universitäten, breite Akzeptanz finden.

Eine genaue Analyse der Stellungnahmen ergibt, dass die verschiedenen Interessengruppen in Detailfragen oft unterschiedliche und einander entgegengesetzte Vorschläge eingebracht haben. Das Angebot zur offenen Planung wurde angenommen.
Persönliche Interessenslagen
Die meisten Stellungnahmen spiegeln auch die persönlichen Interessenlagen der Verfasser wider. Die neuen Leistungsvereinbarungen finden prinzipiell weithin Zustimmung. In einem Teil der Stellungnahmen wurden bundesweit einheitliche, vergleichbare und quantitativ messbare Leistungsindikatoren gefordert.

Die meisten Stellungnahmen und Vorschläge zu den Leistungsvereinbarungen bezogen sich auf die Leitungsstruktur und auf die innere Organisation der Universitäten.

Die dreijährigen Globalbudgets wurden allgemein begrüßt. Vor allem Studierende forderten eine österreichweit einheitliche Normierung der Studien. Dadurch soll die Rechtssicherheit, die Anrechenbarkeit und die Transparenz für Studierende sichergestellt werden.
Konstruktive Vorschläge
Die vielen konstruktiven Vorschläge zeigen, dass der Weg der Universitäten in die Autonomie sehr ernst genommen wird und dazu beigetragen wird, dem gemeinsamen Ziel eines schlanken und modernen Universitätsgesetzes näher zu kommen

Ich möchte an dieser Stelle auch auf die bereits stattgefundene Universitätsreform Enquete im Nationalrat hinweisen, welche großes Interesse fand und deren Bericht unter www.parlinkom.gv.at im Internet abrufbar ist.
Universitätsrat mit einem Aufsichtsrat vergleichbar
Die Zusammensetzung des Universitätsrates gleicht einem Aufsichtsrat und lehnt sich an die Erfahrungen der Universitätsbeiräte an, welche mit dem UOG 1993 eingeführt wurden. Ziel soll es sein, einem Kollegialorgan:

- eine weitreichende Aufsichtsfunktion zu ermöglichen,
- es mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten,
- Planungsfunktionen und in zentralen Angelegenheiten auch Entscheidungsbefugnis zu übertragen,
- und letztendlich die Verbindlichkeit von Planung und Aufsicht zu erhöhen.
Unabhängigkeit der Universitäten
Die Zusammensetzung des Universitätsrates unterstreicht die Unabhängigkeit der Universitäten:

- Die Mitglieder sind in Ausübung ihrer Funktion an keine Weisungen gebunden.

- Der Einfluss der Bundesministerien ist mehrfach abgeschwächt durch Nominierung von Mitgliedern (nur eines darf aktiver Beamter sein). Nur weniger als die Hälfte der BM-Nominierten können Mitglieder im Universitätsrat sein.
Eine Mittlerrolle
Der Universitätsrat soll eine Mittlerrolle zwischen Staat, Märkten und Universität spielen. Angemerkt sei jedoch, dass der Staat auch ein gewisses Kontrollrecht, so wie auch in der Privatwirtschaft, haben muss, so lange dieser für den größten Teil der Mittel aufkommt.

Die Mitsprache wird folgendermaßen vorgesehen:

- Im Senat (Studienangelegenheiten, Satzung, Rektorswahl) ist die studentische Mitbestimmung ganz oben angesiedelt.
- Durch die Evaluationsergebnisse in den Leistungsvereinbarungen erhalten die Lehrveranstaltungen durch konkrete Beurteilung ein ganz anderes Gewicht als bislang.
- Neuregelung der Berufungsverfahren mit einer verbreiterten Mitsprache.
- Einführung der so genannten doppelten Legitimation.
Leistungsvereinbarungen
Dies verlangt eine gegenseitige Absprache und einen Konsens auch in der Entwicklung der Leistungsvorstellungen an den jeweiligen Universitäten.

Ich stehe der Regelung der Leistungsvereinbarungen äußerst positiv gegenüber. Die frei gewählte Forschung muss erhalten bleiben. Der Erfolg von Absolventenvereinen sollte in die Leistungsvereinbarungen aufgenommen werden.

Diese Regelungen erlauben es endlich, im universitären Bereich konkrete Projekte und Ziele verwirklichen zu können. Diese Regelungen werden den Universitäten und ihren Instituten eine Planungssicherheit geben. Die Chancen und Risiken müssen die Universitäten und ihre neuen Gremien dann selbst beurteilen.
Um gute Lösung bemüht
Abschließend muss gesagt werden, dass der Werdungsprozess der Autonomie der Universitäten voll im Gange ist. Sowohl die Betroffenen, als auch die eingesetzten Arbeitsgruppen, wie auch der Wissenschafts- und Forschungsausschuss und die
involvierten Abgeordneten bemühen sich redlich um eine gute Lösung.

Daher unterstützen Sie die Reformbestrebungen mit ihren Vorschlägen, um gemeinsam die beste Lösung ausarbeiten zu können, damit all unsere Universitäten Weltklasse werden.
->   FPÖ
 
 
 
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01.01.2010