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Gentechnik: Weniger EU-Freisetzungsanträge  
  Die Zahl der Freisetzungsanträge in der EU für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ist im Jahr 2000 erstmals stark zurückgegangen.  
Waren es 1999 noch 204, so wurden im vergangenen Jahr nur mehr 120 Freisetzungsanträge gestellt. Diese aktuellen Zahlen stammen vom Umweltbundesamt (UBA) in Wien.

Demnach ergab sich für den Zeitraum 21. Oktober 1991, dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie "Über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt", bis 31. Dezember 2000 ein Gesamtstand von 1.652 Freisetzungsanträgen.
Antrags-Boom seit 1990
Die Zahl der Anträge ist in den vergangenen Jahren sprunghaft angestiegen. 1990 gab es 40, 1993 schon 112. 1997 lag der bisherige Spitzenwert bei 237 Anträgen. 1998 gab es einen leichten Rückgang (189), 1999 aber war die Zahl wieder am Steigen (204). Erst im Jahr 2000 wurden um 84 weniger Anträge gestellt (120). Über die tatsächlich durchgeführten Freisetzungen seien keine Daten vorhanden, so das UBA.
Spitzen-Antragsteller: Frankreich
Fast ein Drittel davon stammte allein von Frankreich (35). Es folgen Großbritannien (21), Italien (17), Belgien und Spanien (mit jeweils 15), Deutschland (sieben), Schweden (sechs), Finnland (drei) sowie, Dänemark (einer). In Österreich datiert der letzte Freisetzungsantrag aus dem Jahr 1997.
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Derzeit 15 "GVO-Produkte" in der EU zugelassen
Im Jahr 2000 hat es in der gesamten EU keine neuen
Produktzulassungen und auch keine neuen Produktanträge gegeben, schreibt das UBA. Derzeit sind in der EU 15 GVO-Produkte zugelassen, weitere 15 werden derzeit auf eine Zulassung geprüft.
Die zugelassenen GVO-Produkte
1) Impfstoff gegen Aujeszky-Krankheit bei Schweinen, Vemie Veterinär ; 2) Tollwutimpfstoff, Rhone-Merieux; 3) Herbizidresistenter Tabak, Seita; 4) Ertragsgesteigerter und herbizid-resistenter Raps, RF1; 5) Herbizidresistente RoundupReady Sojabohnen, Monsanto; 6) Ertragsgesteigerter und herbizid-resistenter Chicoree, Bejo Zaden; 7) Insekten- und herbizidresistenter Mais, Novartis; 8) Test Kit zur Detektion von Antibiotika in Milch, Valio; 9) Nelken mit geänderter Blütenfarbe, Florigene Europa (1.12. 1997); 10) Herbizidresistenter Raps Topas 19/2, AgrEvo; 11) Insekten- und herbizidresistenter Mais Bt 11, Novartis; 12) Herbizidresistenter Mais T25, AgrEvo; 13) Insektenresistenter Bt-Mais MON 810, Monsanto; 14) Nelken mit verlängerter Haltbarkeit, Florigene Europa; 15) Nelken mit veränderter Blütenfarbe, Florigene Europa (20.10.1998)
->   Die Freisetzungsrichtlinie der EU
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Bisher drei nationale Verbote
Österreich erließ bisher drei nationale Verbote gemäß Artikel 16 der EU-Richtlinie zu GVOs, so das Umweltbundesamt. Dieser Artikel 16 gebe den EU-Staaten das Recht, mit einer entsprechenden Begründung bei der Europäischen Kommission ein bedenkliches Produkt für drei Monate sperren zu lassen.

Diese nationalen Anbauverbote für den Novartis-Mais Bt-176, den Bt-Mais MON 810 sowie den herbizidresistenten Mais T25 sind nach wie vor aufrecht, da die EU-Kommission bisher ihre Entscheidung zur Aufhebung der Verbote nicht durchgesetzt hat.
->   Umweltbundesamt
 
 
 
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01.01.2010