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Uni-Dienstrecht: Lehrerproteste und Rektorenzustimmung  
  Trotz aller Proteste von Professoren und Assistenten: Die Rektoren sind im Prinzip für das Dienstrechtsmodell von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer. Dies bestätigte Georg Winckler, der Vorsitzende der Rektorenkonferenz gegenüber dem ORF Radio.  
Eine große Einschränkung gebe es freilich dabei: Die jungen Wissenschaftler, die bereits an der Uni beschäftigt sind, müssten im Sinn des Vertrauensschutzes ihre Karriere sicher planen können. "Es wäre widersinnig, gute junge Leute jetzt hinauszuwerfen," so Winckler.
Vorschlag des Ministeriums kaum bewertbar
Insgesamt heißt es in der offiziellen Stellungnahme der Österreichischen Rektorenkonferenz, "dass die Vorstellungen des Bildungsministeriums kaum bewertbar sind, da wesentliche Angaben zu Randbedingungen und Details der Reform fehlen bzw. noch nicht zur Diskussion gestellt wurden."

"Die österreichischen Universitäten verlangen eine rasche Konkretisierung und öffentliche Präsentation der vorgestellten Eckpunkte, damit nicht unnötig Verunsicherung bei den möglicherweise betroffenen Personen entsteht", so die Rektorenkonferenz.
Streik der Unilehrer?
Diese Aussagen sind dem Vorsitzenden der Sektion Hochschullehrer in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Klaus Zelewitz, zu wenig kritisch. "Rektorenkonferenz schwenkt auf Hire-and-fire-Kurs ein" betitelt er dazu eine der APA übermittelte Stellungnahme.

In den Kernaussagen der vom Präsidium zur Beschlussfassung vorgelegten Stellungnahme zum geplanten neuen Unilehrer-Dienstrecht bewege sich die Rektorenkonferenz klar im Kielwasser des Wissenschaftsministeriums, so Zelewitz.

Sollten die Verhandlungen mit dem Ministerium negativ ausfallen, wird bei den Hochschullehrern für Anfang März auch an einen Streik gedacht.
Höllinger: ''Kein Anlass für Katastrophenstimmung''
Vom Leiter der Hochschulsektion im Bildungsressort, Sigurd Höllinger, kommen diesbezüglich kalmierende Worte. "Es gibt keinen Anlass für irgendeine Katastrophenstimmung", die Vorschläge seien zur Diskussion gestellt und "nicht als Absichtserklärung zu verstehen, dass aus all dem auf Punkt und Beistrich genau ein Gesetz gemacht werden soll", erklärte Höllinger.

Die Erwartung sei, "dass Vorschläge kommen und nicht Streikdrohungen". Diese Drohung versteht Höllinger überhaupt nicht, da durch die "schlagwortartige" Vorstellung noch gar nicht klar sei, was tatsächlich komme.
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Neues Dienstrecht
Das neue Dienstrecht soll nach den Plänen des Bildungsministeriums ab Herbst wirksam werden, für die Übergangszeit bis zur Vollrechtsfähigkeit der Unis gelten und ein "Zupragmatisieren" aller Stellen verhindern. Dies soll durch ein vierstufiges Karrieremodell erreicht werden, wobei für die ersten drei Stufen (wissenschaftlicher Mitarbeiter, Uni-Assistent und Vertragsprofessor) nur befristete Verträge vergeben werden.
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Hire and Fire: nur auf Zeit?
Bei der von den Hochschullehrern geäußerten Kritik, dass es mit dem geplanten Dienstrecht zu einem "Hire-and-Fire"-Kurs und zu ständigem Personalwechsel an den Universitäten komme, wird nach Ansicht Sigurd Höllingers übersehen, dass die Vorschläge nur für eine kurze Übergangszeit gelten sollen, nämlich bis zur Umsetzung der vollen Autonomie der Unis voraussichtlich ab Herbst 2002.

Sobald mit der Vollautonomie der Unis auch das Angestelltenrecht herrschen wird, würden wieder durchgehende Karrieren möglich sein. Bei angestellten Uni-Bediensteten würde es wahrscheinlich am Anfang einen Zeitvertrag geben, aber daran würden in der Regel geschlossene Verträge anschließen, die natürlich leichter auflösbar seien als derzeit die Beamtenverhältnisse.
Mehr dazu in science.orf.at
->   Neues Uni-Dienstrecht stößt auf breite Ablehnung
 
 
 
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01.01.2010