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Fünf Jahre Gentechnik-Volksbegehren  
  Vor fünf Jahren initiierten mehrere Umweltorganisationen das Gentechnik-Volksbegehren: keine Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen in Österreich, kein Essen aus dem Genlabor und kein Patent auf Leben lauteten die Forderungen. Über deren Umsetzung zogen die Initiatoren von damals heute Bilanz: Diese ist im Prinzip positiv, die Forderungen von einst bleiben aber angesichts bevorstehender Gesetzesnovellierungen aufrecht.  
Bilanz insgesamt positiv
Immer noch wachsen auf Österreichs Äckern keine gentechnisch veränderten Pflanzen, in den heimischen Supermarktregalen finden sich keine kennzeichnungspflichtigen gentechnisch veränderten Lebensmittel.

Auch europaweit hätte man zu einem Umdenken in Sachen Gentechnik beigetragen, seit 1998 gibt es ein de facto Moratorium, was die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen betrifft.
Entscheidungsjahr 2002
Aber das könnte sich bald ändern, wenn im Herbst 2002 EU-weit eine novellierte Freisetzungsrichtlinie in Kraft tritt, warnt Daniel Hausknost von Global 2000.

Dann nämlich könnte es auch in Österreich zu einer Flut von Anträgen auf Freisetzungen kommen, auf die man hierzulande in keiner Weise vorbereitet wäre. Weder gäbe es nationale Gesetze, was das Auspflanzen gentechnisch veränderter Pflanzen, noch, was Haftungsbestimmungen bei eventuell auftretenden Schäden betrifft.
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1,2 Millionen Unterschriften
Mit 1,2 Millionen Unterschriften wurde das Gentechnik-Volksbegehren vor fünf Jahren das zweiterfolgreichste Volksbegehren der zweiten Republik. Das zeitgleich abgehaltene Frauen-Volksbegehren wurde von knapp 650.000 Österreichern und Österreicherinnen unterschrieben.
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Forderungen grundsätzlich erneuert
Die Volksbegehrensbetreiber von einst erneuern daher ihre Forderungen. Grundsätzlich gelte, so Volksbegehrenssprecher Peter Weish, dass die Gentechnik Teil der industrialisierten Landwirtschaft sei, der die ökologisch zukunftsträchtigere kleinräumige Landwirtschaft prinzipiell vorzuziehen wäre.
Keine Freisetzungen in Österreich
Konkret heißt das: Erstens soll sich die Regierung im Sinne der Volksbegehrensunterschreiber klar zu einer Gentechnik-freien Landwirtschaft bekennen und entsprechende Gesetze schaffen.
Kennzeichnung verbessern
Die derzeit geltende Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel soll verbessert und auch auf Futtermittel ausgeweitet werden. Außerdem müsste sie vermehrt kontrolliert und Verletzungen mit strengeren Strafen bedroht werden.
Kein Patent auf Leben
Drittens schließlich fordern die Volksbegehrensbetreiber, dass eine Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie in Österreich nicht weiter diskutiert wird. Entgegen der Einschätzung der Bioethikkommission ließe sie nämlich sehr wohl Patente auf Leben, meint Thomas Fertl von Greenpeace.

Nach einer Behandlung der Richtlinie im Ministerrat gestern soll diese in den kommenden Wochen allerdings im Parlament diskutiert werden.

Birgit Dalheimer, Ö1-Wissenschaft
->   Greenpeace
->   Global 2000
Mehr dazu in science.ORF.at:
->   Polit-Streit um EU-Biopatentrichtlinie
->   Barbara Streicher: Gentechnik - Ende der Kontroverse?
->   Mythen und Fakten: Volksmeinung zur Biotechnologie
->   Biotechnik unterm Strich
->   www.genfood.at
 
 
 
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01.01.2010