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UOG-Novelle und E-Voting bei ÖH-Wahlen  
  Universitäten sollen Fort- und Weiterbildungsmaßnehmen anbieten und Universitätslehrgänge sollen marktorientiert bezahlt werden. Dies wurde am Donnerstag im Nationalrat beschlossen.  
Einstimmig wurde Donnerstagabend im Nationalrat eine Novelle zum Universitätsorganisationsgesetzes (UOG) beschlossen. Änderungen wurden von der Mehrheit der Mandatare auch beim Hochschultaxengesetz abgesegnet. Damit wird die Position der Universitäten als Anbieter von Fort- und Weiterbildungsangeboten gestärkt. Geschaffen wurde ein marktorientierter Ermessensspielraum für die Bezahlung von Lehrtätigkeiten im Rahmen von Universitätslehrgängen.
E-Voting bei ÖH-Wahlen
Neuerungen gibt es auch beim Hochschülerschaftsgesetz (HSG). Bei den Wahlen der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) kann künftig die Stimme übers Internet abgegeben werden. Die Grünen gaben ihre Zustimmung zu dieser Vorlage erst in Dritter Lesung. Begründung des Grünen Abgeordneten Kurt Grünewald: Es gebe wichtigere studentische Anliegen als die Wahl per Computer.

Die den Beschlüssen vorangehenden Debattenbeiträge waren weitgehend durch das Bemühen um Konsens geprägt. Verärgert zeigte sich die SPÖ allerdings, dass der Versuch, das passive Wahlrecht für ÖH-Wahlen zu verankern - derzeit dürfen sich nur EWR-Bürger der Wahl stellen - erneut gescheitert sei.
->   Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten
 
 
 
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01.01.2010