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Rechtliche Grauzonen im Weltraum  
  Die fehlenden rechtliche Rahmenbedingungen für die private kommerzielle Weltraumnutzung waren Thema eines Round Table Gesprächs am Rande der 41. Sitzung des UN-Weltraumausschusses in Wien.  
Bisher eine Sache für Völkerrechtler
Weltraummissionen waren bisher zumeist staatliche Unternehmungen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Erforschung und Nutzung des Weltraums wurden im völkerrechtlichen Weltraumvertrag von 1967 festgeschrieben.

Vier Ergänzungsverträge regeln außerdem die Rettung von in Not geratenen Raumfahrern, die Schadenersatzhaftung, die Identifizierung von "in den Weltraum gestarteten Gegenständen" und die Nutzung des Monds und die Ausbeutung seiner eventuellen Naturschätze.
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Weltraumrecht
Die Auseinandersetzung über die rechtliche Regelung der Weltraumnutzung wurde mit der Gründung eines ständigen Ausschusses der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNCOPUOS) 1959 auf die Verhandlungsebene der VN gehoben. Die erste und bis heute grundlegende völkerrechtliche Vereinbarung ist der Weltraumvertrag von 1967. Er legt Grundsätze fest, die die Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper regeln.
->   Mehr Information über das Weltraumrecht
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Mehr Verkehr auf den Erdumlaufbahnen
Fernseh- Erdbeobachtungssatelliten und private Raketenstartanbieter, zukünftig auch kommerzielle Navigationssatellitennetze: durch die zunehmende Privatisierung des Weltraums wird es enger im Orbit, die Gefahr von Satelliten-Kollisionen in einer geostationären Erdumlaufbahn nimmt zu.

Ebenso wie der ständig anwachsende Müllberg im Weltraum. Derzeit schwirren über 70.000 Weltraumtrümmer im All herum. Nicht mehr benötigte Satelliten werden in eine höhere Friedhofs-Umlaufbahn gebracht.

Auch alte Raketenteile bis hin zu kleinen Schrauben könnten mit intakten Satelliten und anderen Weltraumfahrzeugen zusammenstoßen oder auf die Erde stürzen.
Privatrecht im All
Nach dem völkerrechtlichen Weltraumhaftungsübereinkommen von 1972 muss bei entstehenden Schäden auf jeden Fall der Staat zahlen, der die Startlizenz für eine unfallverursachende Mission ins All vergeben hat.

Nun, so Michael Gerhard vom German Aerospace Center, müssten auch für die privaten Nutzer des Weltraums nationale Rechtsverpflichtungen gelten.
Diese privatrechtlichen Vorschriften für die kommerzielle Weltraumnutzung sollen im Weltraumausschuss der Vereinten Nationen diskutiert und erarbeitet werden.

Armin Stadler, Ö1-Wissenschaft
->   Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
 
 
 
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01.01.2010