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Professoren fordern qualitätssichernde Maßnahmen  
  "Qualitätssichernde Maßnahmen" fordert der Österreichische Universitätsprofessorenverband (UPV) in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Deutschen Hochschulverband (DHSV) für den Entwurf der geplanten Universitätsreform.  
Den Professoren geht es vor allem darum, dass "wieder die Höchstqualifizierten die universitären Leitungsfunktionen einnehmen", so UPV-Vorsitzender Wolfgang Zach am Donnerstag gegenüber der APA.
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DHSV und UPV "in gemeinsamer Sorge"
Der DHSV, die Vereinigung der deutschen Hochschulprofessoren mit rund 18.000 Mitgliedern, und der UPV haben die Stellungnahme "in gemeinsamer Sorge um einen funktionstüchtigen gemeinsamen deutschsprachigen Berufungsmarkt" verfasst.
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Kein Qualifikationsdumping
Es gehe bei der Reform darum, "Qualifikation und Verantwortung zusammenzuführen und Qualifikationsdumping, wie es in den vergangenen Jahren in Österreich um sich gegriffen hat, zu vermeiden", so Zach.

Damit solle auch ein Gegengewicht zum starken Element der Außensteuerung der Unis geschaffen werden, das im Entwurf für ein neues Universitätsgesetz vorgesehen sei, sagte Zach.
Professoren als Rektoren ...
Konkret fordern die Professoren, dass Rektor und Vizerektoren Professoren sein müssen. Im Entwurf ist nur internationale Erfahrung und die Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Uni gefordert, wissenschaftlicher Qualifikation nicht.

Für den geplanten Universitätsrat wird gefordert, dass die Mehrheit der Mitglieder Professoren sind, die vom Senat gewählt werden. Darauf könne nur verzichtet werden, wenn der Uni-Rat keine Entscheidungsbefugnisse in wissenschaftlichen Angelegenheiten habe.
Qualifikationsverfahren als Grundlage
Weiters fordern die Professoren-Verbände eine "homogene Professorengruppe", der nur jene angehören, die sich neben der Habilitation einem weiteren Qualifikationsverfahren, der Berufung, unterzogen haben.

"Eine Überleitung der Angehörigen des derzeitigen akademischen Mittelbaus ist deshalb aus Gründen der Sicherung der wissenschaftlichen Qualität damit nicht vereinbar", heißt es in der Erklärung.
Alle "grundsätzlichen Angelegenheiten" dem Senat
In allen akademischen Selbstverwaltungsgremien wird zudem die Mehrheit von Sitz und Stimme sowie der Vorsitz für die Professoren reklamiert.

Um das Recht der Uni auf akademische Selbstverwaltung zu garantieren, gehören nach Ansicht der Professorenverbände alle grundsätzlichen Angelegenheiten, die die gesamte Universität betreffen, in die Zuständigkeit des Senats.

Den Vorwurf, mit diesen Forderungen eine Restauration der Ordinarienuniversität anzustreben, weist Zach als "Totschlags-Argument" zurück.

Er verweist auf die im Entwurf vorgesehenen Leistungsbeurteilungen und Evaluationen von Lehre und Forschung. Außerdem wirke die zwischen Ministerium und Universität abgeschlossene Leistungsvereinbarung auch nach innen.
->   Österreichischer Universitätsprofessorenverband
->   Deutscher Hochschulverband
->   Mehr zum Thema Uni-Reform in science.ORF.at
 
 
 
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01.01.2010