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Uni-Reform: SPÖ ortet Verfassungswidrigkeiten  
  Zwölf Verfassungswidrigkeiten im Entwurf für ein neues Universitätsgesetz ortet die SPÖ auf Grund der Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes zu dem Ministeriumspapier.  
"Das ist eine vernichtende Stellungnahme und eine große Blamage für Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP)", erklärte SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kuntzl am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien.
Nicht Detailprobleme, sondern Kernpunkte betroffen
Da es nach Ansicht der Sozialdemokraten bei den verfassungsrechtlichen Bedenken nicht nur um Detailprobleme gehe, sondern um Kernpunkte der Reform, müsse Gehrer den Entwurf zurückziehen und nochmals von vorne beginnen.
Bedenken gegen drei Kernpunkte der Reform
Kuntzl nannte drei Kernpunkte der Reform, gegen die der Verfassungsdienst Bedenken angemeldet habe. Betroffen seien etwa die geplanten Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und den einzelnen Universitäten.

Die Rechtsnatur der Leistungsvereinbarung sei "unklar" heißt es in der Stellungnahme, die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags sei der österreichischen Rechtsordnung fremd.


Hoheitliche Aufgaben dürften den Unis nicht durch privatrechtliche Verträge übertragen werden, dafür würde sich nur eine Verordnung des Bildungsministers eignen.
Umstrittener Universitätsrat ebenso betroffen
Betroffen von den verfassungsrechtlichen Bedenken sei auch der umstrittene Universitätsrat. Da die Mitglieder dieses Gremiums keine Universitätsangehörigen seien, könnten sie auch nicht weisungsfrei gestellt werden, wie dies derzeit im Gesetz geplant ist.

Kritisiert wird vom Verfassungsdienst der Plan, dass das Rektorat die Habilitation erteilen soll. Da das Rektorat nicht unbedingt mehrheitlich aus Habilitierten besteht, könne es auch nicht über die wissenschaftliche Qualifikation eines Habil-Bewerbers entscheiden.
"Kritikpunkte stellen das Gesetz an sich in Frage"
Nach Ansicht Kuntzls stellen die Kritikpunkte des Verfassungsdienstes das Gesetz an sich in Frage, "kosmetische Änderungen" seien da nicht mehr möglich.

Die SPÖ-Bundesgeschäftsführerin geht davon aus, dass die Regierung trotz dieser Bedenken das Gesetz mit einfacher Mehrheit beschließen werde. "Das werden wir aber nicht hinnehmen und das Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof bringen", sagte Kuntzl.
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01.01.2010