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Uni-Reform: Unklarheit um Zukunft der Medizin-Unis  
  Die politische Debatte um die Uni-Reform geht weiter. Während die FPÖ davon spricht, dass über den künftigen Status der medizinischen Universitäten bereits entschieden wurde, verweist Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) auf die laufende Überprüfung von Alternativ-Vorschlägen. Die SPÖ ortet derweil grundlegende Mängel am Entwurf zum neuen Universitätsgesetz, und will dieses im Zweifelsfall vor den Verfassungsgerichtshof bringen.  
Graf (FPÖ): Zukunft der Medizin-Unis samt Pharmazie
"Die Frage der medizinischen Universitäten ist nach wie vor offen." Mit diesen Worten dementierte Elisabeth Gehrer am Freitag Aussagen von FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf in der Tageszeitung "Die Presse" (Freitag-Ausgabe).

Demnach habe sich Graf mit Gehrer noch am Mittwoch nach dem Warnstreik der Hochschullehrer auf inhaltliche Zielvorstellungen der Uni-Reform geeinigt, darunter, dass die neuen Medizin-Unis auch das Pharmazie-Studium erhalten sollen. Laut Graf sei dies bereits seit Anfang März mit der ÖVP paktiert.
->   Der Artikel in "Die Presse"
Gehrer: Alternativ-Vorschläge werden geprüft
Dem hält Gehrer in einer Aussendung entgegen, dass die Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf gerade aufgearbeitet und der Alternativ-Vorschlag der Rektoren und Medizin-Dekane der Universitäten Wien, Graz und Innsbruck zu den medizinischen Fakultäten geprüft würden.

Mit diesem Vorschlag wollen die Rektoren und Dekane den Verbleib der Medizin-Fakultäten bei ihren Stammunis sichern, während im derzeit vorliegenden Entwurf für ein neues Universitätsgesetz die Umwandlung der Fakultäten in eigene Universitäten vorgesehen ist.
Mehr dazu:
->   Gehrer: Eigene Medizin-Unis im Uni-Gesetz
->   Neuer Vorschlag für Verbleib der Medizin-Unis
Abwiegen von Für und Wider
"Eine Festlegung zu den offenen Punkten kann es erst nach Abschluss der weiteren Gespräche mit den universitären Gruppen geben", sagte Gehrer. Alle offenen Fragen könnten erst nach Prüfung der Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf und nach weiteren Gesprächen geklärt werden.

"Die Für und Wider werden abgewogen und erst dann wird die Entscheidung zu treffen sein", so Gehrer.
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Warnstreik am 24. April
Am 24. April nahmen alleine in Wien 15.000 Uni-Lehrer und Studierende an einem Warnstreik gegen das geplante UG teil. Aufgerufen hatte die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, die Urteile über die Protestaktionen fielen erwartungsgemäß unterschiedlich aus.
->   Mehr dazu in: 15.000 Demonstranten in Wien
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Verfassungswidrigkeiten im UG-Entwurf?
Unterdessen ortete die SPÖ zwölf Verfassungswidrigkeiten im UG-Entwurf auf Grund der Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes zu dem Ministeriumspapier.

SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kuntzl nannte konkret drei Punkte: erstens die geplanten Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und den einzelnen Universitäten, deren Rechtsnatur laut Stellungnahme "unklar" ist.
Kritik an Zusammensetzung von Uni-Rat und Rektorat
Zweitens der umstrittene Universitätsrat, dessen Mitglieder keine Universitätsangehörigen seien, und so auch nicht weisungsfrei gestellt werden könnten, wie dies derzeit im Gesetz geplant ist.

Und drittens der Plan, dass das Rektorat die Habilitation erteilen soll. Da das Rektorat nicht unbedingt mehrheitlich aus Habilitierten besteht, könne es auch nicht über die wissenschaftliche Qualifikation eines Habil-Bewerbers entscheiden, so der Verfassungsdienst laut Kuntzl.
->   Mehr dazu in: SPÖ ortet Verfassungswidrigkeiten
Gang zum Verfassungsgerichtshof?
Die SPÖ-Bundesgeschäftsführerin nannte die Stellungnahme "vernichtend" und kündigte an, das Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof bringen, falls die Regierung nicht zu grundlegenden Änderungen bereit sei.
Brinek (ÖVP): Gesetz wird verfassungskonform sein
Nach Ansicht von ÖVP-Wissenschaftssprecherin Gertrude Brinek sind Hinweise des Verfassungsdienstes beim Entstehen eines neuen Gesetzes üblich. Sie würden berücksichtigt und
"selbstverständlich wird das Universitätsgesetz bei der Beschlussfassung verfassungskonform sein".

Die Kritik der SPÖ sei getragen von Populismus und dem Bestreben, strukturkonservativ am Status quo festzuhalten, meinte Brinek am Freitag in einer Aussendung.

Für Brinek ist es "völlig außer Streit gestellt", dass die verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Freiheit von Forschung und Lehre sowie die Weisungsfreiheit im neuen Gesetz aufrecht bleiben würden.
->   Das science.ORF.at-Archiv zur Uni-Reform
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01.01.2010