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Deutschland: Freiwillige Gentests auf Krankenschein  
  Gentests auf Krankenschein könnten einem "Spiegel"-Bericht zufolge in Deutschland künftig erlaubt werden. Demnach soll aber niemand gezwungen werden, sich einem solchen Test zu unterziehen.  
Dabei berief sich das Hamburger Nachrichtenmagazin in einer am Samstag vorab veröffentlichten Meldung auf Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und Forschungsministerin Edelgard Bulmahn: Die zwei SPD-Politikerinnen hätten sich auf die Eckpunkte eines Gesetzentwurfs für die nächste Legislaturperiode geeinigt.
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Kritik in SPD-Bundestagsfraktion
Der Plan der Ministerinnen stößt laut "Spiegel" allerdings auf Kritik in der SPD-Bundestagsfraktion. Auch bündnisgrüne Abgeordnete warnten davor, dass Versicherungen oder Arbeitgeber die bei Gentests gewonnenen Erkenntnisse missbrauchen könnten.
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Keine genetischen Massen-Screenings
Laut "Spiegel" dürfe nur auf Krankheiten geprüft werden, die "behandelbar oder vermeidbar" seien. Jeder Test müsse von einer umfassenden Beratung durch einen Arzt begleitet werden.

Genetische Massen-Screenings wie etwa in Island, wo Wissenschafter die Erbgutdaten fast der gesamten Bevölkerung erfassen wollten, seien nicht vorgesehen.
Versicherungen können Teilnahme anbieten
Den Krankenkassen soll dem Bericht zufolge jedoch zugestanden werden, ihren Versicherten die Teilnahme an einer Reihenuntersuchung zum Beispiel auf die Eisenspeicherkrankheit (Hämochromatose) anzubieten.

Bei dieser erblichen Stoffwechselkrankheit resorbiert und speichert der Körper übermäßig viel Eisen, was zu Leberschäden, Zuckerkrankheit und Herzmuskelschwäche führen kann. Die Kaufmännische Krankenkasse Hannover (KKH) hat Gentests zur Früherkennung bereits als Modellversuch erprobt.
->   "Spiegel" Online
 
 
 
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01.01.2010