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Uni-Reform: Medizin-Unis fix - Wissenschaftsrat kommt  
  Die Parlamentsparteien wollen die Universitätsreform zum Abschluss bringen. Im parlamentarischen Unterausschuss und anschließend im Wissenschaftsausschuss werden die letzten noch offenen Details diskutiert und in einem Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage des Universitätsgesetzes (UG) fixiert.  
Dieser Antrag ist nach Angaben von ÖVP-Wissenschaftssprecherin Gertrude Brinek zwischen den Koalitionsparteien weitgehend akkordiert, um die Zustimmung der Opposition werde noch gerungen.
Kunst-Unis werden vollrechtsfähig
Fix ist, wie Brinek gegenüber der APA erklärte, dass Medizin-Unis - ohne andere Bereiche - kommen, ein Wissenschaftsrat geschaffen wird und die Kunst-Unis gleichzeitig mit den Universitäten ab Anfang 2004 vollrechtsfähig werden.

Definitiv werden nun die medizinischen Fakultäten in Wien, Graz und Innsbruck in eigenständige Medizin-Universitäten umgewandelt. Sie werden aber keine "Gesundheits-Universitäten", wie dies die FPÖ vorgeschlagen hat, andere Bereiche wie die Pharmazie, etc. kommen nicht dazu.
->   Mehr zur Diskussion um die Medizin-Unis im science.ORF.at-Archiv
Der Wissenschaftsrat: Beraten, beobachten, analysieren
Neu geschaffen wird ein "Wissenschaftsrat". Dieses Gremium soll die Bildungsministerin und die gesetzgebenden Körperschaften im Hinblick auf die künftige Ausrichtung der Unis beraten, das österreichische Wissenschaftssystem unter Bedachtnahme auf die europäische Entwicklung beobachten und analysieren sowie Vorschläge für dessen Weiterentwicklung machen.

Der "Wissenschaftsrat" sei primär für den universitären Bereich zuständig, eine Weiterentwicklung der Aufgaben in Richtung Beobachtung des gesamten tertiären Sektors sei "angedacht", so Brinek.
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Zwölf Mitglieder
Der Wissenschaftsrat soll aus zwölf Mitgliedern bestehen, wobei vier von der Bildungsministerin vorgeschlagen werden. Diese vier wählen dann die anderen acht. Ausgeschlossen als Ratsmitglieder sind akademische Funktionäre, Mitarbeiter der Unis und des Bildungsministeriums, öffentlicher Körperschaften und politischer Parteien.
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Kein Jahr länger Zeit für Kunst-Unis
Den Kunst-Universitäten wird nicht wie ursprünglich vorgesehen ein Jahr länger Zeit für die Implementierung der Vollrechtsfähigkeit gegeben. Sie sollen, so wie die wissenschaftlichen Universitäten, bereits mit 1. Jänner 2004 das neue Organisationsrecht übernehmen.
Leistungsvereinbarung: "Präzise Parameter"
Den Befürchtungen der Unis, sie könnten durch einen Nichtabschluss der geplanten Leistungsvereinbarungen seitens der Politik erpresst werden, wurde laut Brinek mit Präzisierungen im Gesetz entgegen gekommen.

Es seien "präzise Parameter für die Leistungsvereinbarungen" festgeschrieben worden. 80 Prozent des künftigen Uni-Budgets würden darauf beruhen, fixe 20 Prozent (bisher waren bis zu 20 Prozent vorgesehen) werden über Indikatoren wie etwa Absolventenquote vergeben.

Sollte keine Leistungsvereinbarung zustande kommen, wird das Budget der Uni über drei Jahre nicht progressiv gekürzt, sondern nur um jeweils zwei Prozent.
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Festlegung der zu erbringenden Leistungen
In den auf drei Jahren abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen werden mit jeder Uni die zu erbringenden Leistungen festgelegt. In der Vereinbarung enthalten sind unter anderem strategische Ziele, Profilbildung, Universitätsentwicklung, Forschungsleistungen, Studienangebot, gesellschaftliche Zielsetzungen, Serviceleistungen für die Öffentlichkeit, Personalstruktur und -ausgaben. An Leistungen von Seiten des Ministeriums sind Höhe des Budgets sowie außerplanmäßige Mittel in der Vereinbarung vorgesehen. "Die Finanzierung ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht des Staates und als Rechtsanspruchs durchsetzbar".
->   bm:bwk: Finanzierung und Leistungsvereinbarung
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Universitäts-Dozenten statt "andere Uni-Lehrer"
Den Anliegen der derzeitigen außerordentlichen Universitätsprofessoren (habilitierter Mittelbau) sei man insofern entgegengekommen, dass man den Vorschlag der Rektorenkonferenz über deren Rechte und Pflichten in das Gesetz aufgenommen habe, sagte Brinek.

Sie sollen nicht zur Mitwirkung an Aufgaben herangezogen werden können, zu denen sie bisher nicht schon eingesetzt werden konnten.

Außerdem wurde die ursprünglich geplante Bezeichnung "Andere Universitätslehrer mit Lehrbefugnis" wieder geändert: Habilitierte Uni-Lehrer mit einem Dienstverhältnis zur Uni sollen "Universitäts-Dozenten" heißen, stehen sie in keinem Dienstverhältnis zur Uni, werden sie "Privat-Dozenten" genannt.
Mehr Mitwirkungsrecht für den Senat
Dem Senat soll ein stärkeres Mitwirkungsrecht bei der Organisations- und Entwicklungsplanung eingeräumt werden. Die organisatorische Tiefengliederung unterhalb der Senatsebene steht den Unis - wie geplant - offen, "demonstrativ" würden dafür aber im Gesetz die Möglichkeiten "Departements, Fakultäten und Institute" aufgezählt, so Brinek.

Noch in Verhandlung sei, ob Kollegialorgane unterhalb des Senats die gleiche Zusammensetzung wie dieser haben müssen, also die Professoren die absolute Mehrheit haben.
"Generalsanierungsbedarf" in "Startbilanz"
Festgehalten wird im Universitätsgesetz (UG) auch, dass eine Erhebung des Generalsanierungsbedarfs der Unis in eine Art Startbilanz der Universitäten aufgenommen wird.
Studienrecht: Alle wesentlichen Punkte übernommen
Beim Studienrecht, das künftig ebenfalls im Rahmen des UG geregelt wird, seien "alle wesentlichen Punkte des Universitätsstudiengesetzes übernommen worden", sagte Brinek. So bleibe die Zahl der Prüfungswiederholungen sowie der Prüfungstermine gleich wie bisher.
->   Bildungsministerium
->   www.weltklasse-uni.at
->   Regierungsvorlage: Universitätsgesetz 2002
->   Änderungen gegenüber dem Erstentwurf
->   bm:bwk: Weitere Dokumente zur Universitätsreform
->   Artikel zur Uni-Reform im science.ORF.at-Archiv
 
 
 
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01.01.2010