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Moratorium für die EU-Stammzell-Förderung  
  Bis Ende 2003 soll embryonale Stammzellforschung nicht aus EU-Geldern gefördert werden. Mit diesem Moratorium stimmt nun auch Österreich dem 6. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung zu.  
Zwei Milliarden Euro für Gentech bis 2006
Insgesamt zwei Milliarden Euro will die EU in den kommenden vier Jahren für genetische und biotechnologische Forschung im Dienste der Medizin ausgeben. Ursprünglich war in dem Programm auch explizit Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen vorgesehen.

Ethische Vorbehalte seien dabei nicht ausreichend berücksichtig worden, meinte Österreich und stimmte als einziges EU-Land Anfang Juni nicht zu. Auch Deutschland, Italien und Irland äußerten aber ähnliche Bedenken, weitere Verhandlungen führten zu einem Kompromissvorschlag.
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Mehr dazu in science.ORF.at:
Gehrer: "Österreichs Haltung bestätigt"
Zankapfel Forschungskompetenz
EU-Forschungsprogramm beschlossen, Österreich dagegen
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Moratorium bis Ende 2003
Bis Ende 2003 werden Projekte, die die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen beinhalten, nicht aus EU-Geldern gefördert.

Die Europäische Kommission soll in dieser Zeit die Entwicklung in der Stammzellforschung verfolgen und darüber berichten. Ende 2003 wird dann neu verhandelt.
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Förderverbote
Ausdrücklich verboten wird die Forschungsförderung aus EU-Geldern in drei Bereichen:
- Forschung zur Züchtung von menschlichen Embryonen oder menschlichen embryonalen Stammzellen ausschließlich für Forschungszwecke
- Forschung zum reproduktiven Klonen von Menschen
- Forschung zur Veränderung des menschlichen genetischen Erbguts und zur Vererbung dieser Veränderungen (Keimbahneingriffe)
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Österreich stimmt zu ...
Diesem Kompromissvorschlag kann nun auch Österreich zustimmen. Hartnäckigkeit habe sich gelohnt, meint Wissenschaftsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP), schließlich habe man mit der Gegenstimme bei der Abstimmung am 3. Juni, die formal keine Konsequenzen hatte, einen Diskussionsprozess ausgelöst, der den jetzigen Kompromiss ermöglicht hat.
... und braucht neue nationale Regelungen
Abgesehen von Fördermodalitäten ist die Herstellung und Beforschung menschlicher embryonaler Stammzellen innerhalb der EU derzeit Sache der nationalen Gesetzgebung.

In Österreich gibt es keine expliziten Regelungen, die Forschung an z. B. importierten embryonalen Stammzellen wäre derzeit nicht ausdrücklich verboten.

Ab Oktober will die Bioethik-Kommission des Bundeskanzleramtes zu diesem Thema beraten. Ihre Stellungnahme soll Einfluss auf die anstehende Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, in dem diese Fragen geregelt werden sollen, haben.

Birgit Dalheimer, Ö1-Wissenschaft
science.ORF.at
->   The Sixth Framework Programme (EU-Website)
->   Forschungswebsite der EU
Mehr zum Thema in science.ORF.at:
->   Sechstes Forschungs-Rahmenprogramm beschlossen
->   Ulrich Körnter: Die Doppelmoral der österreichischen Biopolitik
 
 
 
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01.01.2010