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Studierendenanwalt soll aufgewertet werden  
  Die Position des Studierendenanwalts soll nach den Vorstellungen von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) aufgewertet werden. Über seine bisherige Beratungsfunktion hinaus wird er ab 1. März auch als Beschwerdestelle über Mängel im Lehr- und Studienbetrieb fungieren.  
Sämtliche Anfragen sollen zeitlich und computerunterstützt erfasst werden, die betroffenen Stellen werden unverzüglich von etwaigen Missständen informiert. Gleichzeitig kann der Studierendenanwalt auf Lösungen drängen, hieß es in einem Ministerratsvortrag Gehrers am Dienstag.
Fragen zum Studienrecht und Studienförderung
Der Studierendenanwalt soll vor allem Beschwerden über Missstände und Unzulänglichkeiten im Studienbetrieb behandeln und regelmäßige Berichte über die Anfragen sowie die dazu eingeleiteten Schritte und Maßnahmen erstellen. Außerdem hat er für die Kommunikation mit Uni-Vertretern, den Fachhochschulen sowie der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) zu sorgen.

Weiters befasst sich die Studierendenanwaltschaft mit Fragen zum Studienrecht, Studienförderung und -beiträgen sowie Mitversicherung, Familienbeihilfe, Unterhaltsrecht- und Fremdenrecht.
Leidenfrost neuer Studierendenanwalt
Neuer Studierendenanwalt wird der Leiter des österreichischen Büros für europäische Bildungskooperation, Josef Leidenfrost. Er steht einem Team aus acht Personen vor, dem auch der bisherige Studierendenanwalt, Hubert Kronfuß, angehört.

In seiner Funktion wolle er eine "gute, alte Tradition fortführen", betonte Leidenfrost gegenüber der APA. Die Position habe es bereits unter dem ehemaligen Wissenschaftsminister Heinz Fischer (SPÖ) gegeben. Die Tätigkeit werde nun aber intensiver werden.
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Die Mitarbeiter des Studierendenanwalts werden werktags von 9 bis 16 Uhr telefonisch und via e-mail erreichbar sein. Auf einer eigenen Homepage werden außerdem als erste Anlaufstelle häufig gestellte Fragen (FAQ) beantwortet. Anonyme Anfragen werden laut Leidenfrost allerdings nicht entgegengenommen. Rat Suchende müssten ihren Namen sowie ihre Universität angeben. Beschwerden und Anregungen würden aber streng vertraulich behandelt.

Die Studierendenanwaltschaft ist ab 1. März unter Tel.: 0800/311650 oder 01/53120-7784 sowie im Internet unter www.bmbwk.gv.at/Studierendenanwaltschaft erreichbar.
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ÖH schon Ansprechpartner für Studierende
Die Aufwertung der Position des Studierendenanwalts sieht die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) jedoch nur als eine "Gewissensberuhigung" des Bildungsministeriums. Denn mit der ÖH gebe es bereits eine Beschwerdestelle für Studierende. Die ÖH fungiere als Ansprechpartner bei Problemen im Lehr- und Studienbetrieb.

"Wir haben diese Aufgabe immer sehr wichtig genommen und sind für die Anliegen der Studierenden gegenüber den zuständigen Personen an den Universitäten und dem Ministerium eingetreten", betonte ÖH-Chef Martin Faißt in einer Aussendung.
->   Bundesministerium für Wissenschaft, Bildung und Kultur
->   Österreichische Hochschülerschaft
 
 
 
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01.01.2010