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Niederlande wollen Biopatentrichtlinie kippen  
  Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag über die europäische Biopatentrichtlinie verhandelt. Die Niederlande, die Patente auf Leben traditionell ablehnen, machten mit ihrer Klage einen Verstoß gegen die Menschenwürde geltend. Wann das Urteil ergehen wird, ist offen.  
Mit der Richtlinie von 1998 wollten Rat und Parlament der Europäischen Union (EU) das Biopatentrecht zusammenfassen undeuropaweit vereinheitlichen. Die Niederlande bestreiten, dass es dafür einen Bedarf gibt und berufen sich auf ihre Tradition, keine
Patente auf Leben zuzulassen.
Patentierung isolierter Teile
Nach der Richtlinie solle aber unter anderem die Patentierung isolierter Teile des menschlichen Körpers möglich sein. Dies sei mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren und verletze auch das Selbstbestimmungsrecht der Patienten, weil sie ohne Zustimmung mit biotechnologisch erzeugtem Material behandelt werden könnten.

Vor dem EuGH wurde diese Kritik nur von Italien und Norwegen unterstützt, die anderen Staaten haben sich zu dem Verfahren nicht geäußert.
Argumentation auf rechtlicher Ebene
Parlament und Rat gehen davon aus, dass die Richtlinie nur bereits geltendes Recht zusammenfasst. In der Verhandlung argumentierten die Niederlande denn auch mehr auf rechtlicher und formaler Ebene: Die Richtlinie sei zu ungenau, Inhalt und Begründung passten nicht zusammen.

Die bestehende Rechtsunsicherheit zeige sich darin, dass erst vier EU-Staaten die Richtlinie umgesetzt hätten. Zudem wäre für ihren Beschluss nach Ansicht der Niederländer Einstimmigkeit erforderlich gewesen. Dagegen konterte der Rat, auf Rückfrage hätten die Mitgliedsstaaten keinerlei Änderungswünsche vorgebracht.
->   Europäischer Gerichtshof
 
 
 
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01.01.2010