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Digitales Copyright in der EU neu geregelt  
  Nach rund drei Jahren sind nun die Inhalte eines EU-Gesetzes über Copyright im digitalen Zeitalter fixiert.  
Es gab ein "noch nie dagewesenes Lobbying", so die SPÖ-Abgeordnete Maria Berger, ein "Hyänenlobbying" so die Grüne Abgeordnete Mercedes Echerer. Noch nie sei es um so viel Geld und so unterschiedliche Interessen gegangen, so Berger. Um der rasanten Entwicklung der Technik Rechnung zu tragen, beschloss der Gesetzgeber schon jetzt, alle drei Jahre das Gesetz wieder unter die Lupe zu nehmen.
Vervielfältigung digitaler Werke ohne Qualitätsverlust
Das zentrale und bis zuletzt umstrittene Problem ergibt sich daraus, dass sich digitale Werke ohne Qualitätsverlust und mit minimalem Aufwand vervielfältigen lassen. Um Künstler zu schützen, musste das Kopieren der Werke ohne Zustimmung des Autors verboten werden.

Zugleich wurden 22 Ausnahmen vorgesehen, in denen Kopieren ohne Zustimmung des Autors möglich sein soll. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, dass Provider am Internet kurzfristig
flüchtige Kopien erstellen, um Werke zu übermitteln.

Bei allen weiteren Ausnahmen steht es den Mitgliedsländern frei, sie zu gewähren. Was legal ist und was nicht, wird daher in Zukunft von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich sein.
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Ausnahmeregelungen
Zu den möglichen Ausnahmen gehören Kopien aller Art für den privaten Gebrauch, etwa eine Videoaufzeichnung einer Fernsehsendung. Außerdem ist die Vervielfältigung auf Papier zulässig, wenn der Urheber eine Entschädigung erhält. Frei sind Vervielfältigungen in Bibliotheken, Archiven und Museen ohne kommerzielle Zwecke, die Aufzeichnung nationaler Fernsehsendungen in amtlichen Archiven, nicht kommerziell genutzte Vervielfältigungen in Krankenhäusern und Haftanstalten, so es einen "gerechten Ausgleich" für Autoren gibt.
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Urheber muss genannt werden
Für Unterricht und Wissenschaft dürfen Werke vervielfältigt werden, wenn die Quelle, einschließlich des Namens des Urhebers
genannt wird, falls dies nicht unmöglich ist. Ebenso dürfen Behinderte, die Presse, Organe der öffentlichen Sicherheit und der Verwaltung für ihren Bedarf kopieren.

Beiträge für politische Reden und religiöse Veranstaltungen mit Quellennennung und ohne kommerzielle Interessen dürfen auf kopiertes Material zurückgreifen. Auch für Karikaturen und "die beiläufige Einbeziehung eines Werks in anderes Material" darf kopiert werden.
->   Europäische Union
 
 
 
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01.01.2010