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Zulassung von Gen-Pflanzen gestoppt  
  Österreich und fünf weitere EU-Länder halten bis auf weiteres an ihrem Moratorium zur Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen für die Landwirtschaft fest.  
Die Länder reagieren damit auf die Skepsis in der Öffentlichkeit gegenüber den modernen Produktionsmethoden von Lebensmitteln, die mit der jüngsten BSE-Krise einen neuen Höhepunkt erreicht hat.
EU-Freisetzungsrichtlinie 90/220 zu wenig
Erst wenn zusätzliche EU-Vorschriften zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten verabschiedet worden sind, die gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) enthalten, wollen die sechs Länder ihren Widerstand aufgeben. Bis dahin drohen sie damit, alle neuen Anträge auf die Zulassung von Gen-Saatgut in der EU im zuständigen EU-Ausschuss zu verhindern.
Effizientere Rückverfolgung von GVOs verlangt
In einer weiteren Erklärung mehrerer EU-Staaten, darunter Österreich, wird die EU-Kommission aufgefordert, ''in angemessener Zeit'' ihre Vorschläge für ein effizientes System zur Rückverfolgbarkeit verarbeiteter Produkte und eine ''klare, schlüssige und kohärente Kennzeichnung'' von GVOs und von Produkten, die GVOs enthalten, vorzulegen. Auch Tierfutter soll unter die Kennzeichnungspflicht fallen.

Grünes Licht für die Zulassung neuer GVOs wollen die sechs Blockadebefürworter von der Annahme entsprechender Vorschriften abhängig machen. Außerdem soll die EU-Kommission so rasch wie möglich Vorschläge zur Umwelthaftung machen, die auch biotechnologische Entwicklungen erfasst.
Auf Jahre blockiert
Damit liegt die vom Europäischen Parlament am Mittwoch gebilligte Neuregelung der EU-Freisetzungsrichtlinie 90/220 möglicherweise über Jahre auf Eis. Die neuen Vorschläge der EU-Kommission müssen sämtliche Etappen der komplexen EU-Entscheidungsverfahren zwischen EU-Rat und Europaparlament durchlaufen, bevor sie in Gesetzesform gegossen werden können.

Auch die jetzt beschlossene Neuregelung für die Freisetzung von GVO brauchte drei Jahre. Ohne die Zustimmung der sechs Länder im zuständigen EU-Regulierungsausschuss können Anträge auf die Zulassung von Gen-Pflanzen am EU-Markt nicht genehmigt werden. 15 Anträge sind bereits seit 1998 in der Warteschlange.
->   Rechtslage in Österreich
->   Gentechnikrichtlinien 90/220
 
 
 
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01.01.2010