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Der Europäische Referenzrahmen für Sprachen  
  Im "Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" soll festgehalten werden, wie gut man eine Fremdsprache beherrscht - unabhängig vom Notensystem eines Landes. In Wien beschäftigt sich eine Fachkonferenz mit der Weiterentwicklung dieses Referenzrahmens.  
1996 hat der Europarat erstmals einen sogenannten "Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" erstellt, den es seit letztem Jahr auch für die deutsche Sprache gibt.

So soll festgehalten werden wie gut man eine Fremdsprache spricht, unabhängig von Notensystemen, die in jedem EU-Land bekanntlich anders sind und für das Ausland wenig Aussagekraft haben.
Sechs Stufen bis zur Perfektion
Einer der zu der Tagung angereisten Fachleute ist der englische Sprachwissenschafter John Trim. Er ist einer der Väter des europäischen Referenzrahmens für Sprachen, und arbeitet auch an dessen Weiterentwicklung mit.

Das Grundkonzept ist laut Trim jedenfalls vorhanden: "Die Lernziele sind sechsstufig. Angefangen von Sommerkursen oder einem Volkshochschulkurs bis zur höchsten stufe hinauf, im Sinne eines 'Certificates of proficiency'."
Neue Beurteilungsformen gesucht
Da es ja nicht darum geht, zu den zahlreichen Benotungssystemen in den verschiedenen europäischen Ländern noch ein weiteres hinzuzufügen, müssen also Kriterien festgelegt werden die verschiedenen Lebenssituationen, in denen Sprache eine Rolle spielt, berücksichtigt.

Wichtig ist, so John Trim, dass in dem Referenzrahmen dann eindeutig ausgesagt wird, wie gut der einzelne Mensch diese Sprache beherrscht, und dass das dann auch in allen europäischen Ländern verstanden wird.
Orientierungshilfe für Arbeitgeber
Dieses Papier ist dann zum Beispiel eine wichtige Orientierungshilfe für Arbeitgeber, die einen EU-Bürger mit anderer Muttersprache einstellen wollen.

Der Besuch der Sprachkurse soll aber keineswegs verpflichtend sei. Denn "Es sind nur Empfehlungen, die viel Vorbereitungsarbeiten sparen", meint Trim.
Sprache nicht als Mittel der Ausgrenzung verwenden
Zu verpflichtenden Sprachkursen und verpflichtend nachzuweisenden Sprachkenntnissen für ausländische Arbeitnehmer hat John Trim eine differenzierte Ansicht.

Er meint, dass tätigkeitsspezifische Sprachkenntnisse sehr wohl nachzuweisen seien, oder - im Fall der Bewerbung um die Staatsbürgerschaft- die Fähigkeit gewisse Grundweisheiten des hierzulande üblichen Zusammenlebens artikulieren zu können - aber auch nicht mehr:

"Es darf nicht nur ein Mittel sein, Leute auszuschließen, sie außen vor zu halten", sagt Trim.
Eine große Herausforderung
Der europäische Referenzrahmen soll übernationale Aussagekraft besitzen, aber er soll nicht bestehende Systeme vereinheitlichen. Eine fast nicht zu bewältigende Aufgabe.

Martin Haidinger, Ö1-Wissenschaftsredaktion
->   Mehr über Sprache in science.ORF.at
 
 
 
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01.01.2010