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Mutterfreuden mit 60: Gynäkologe Huber rät ab  
  Vor kurzem brachten in Graz eine 58-Jährige und eine 61 Jahre alte Frau ein Kind zur Welt. Nötig dafür waren Eizellspenden und eine Hormontherapie, die in Österreich verboten sind - der Gynäkologe Johannes Huber bekennt sich zu diesem Verbot.  
"Zum Wohle des Kindes", wie der Vorsitzende der Bioethikkommission der Bundesregierung und Gynäkologe am Wiener AKH gegenüber der APA betonte.
Probleme mit dem Altersunterschied
Für den Wissenschaftler ist es kein Zufall, dass die Fortpflanzungsfähigkeit von Frauen normalerweise mit 40 bis 45 Jahren endet. Damit sei gewährleistet, dass eine Mutter ihr Kind durchschnittlich wenigstens noch 20 Jahre optimal betreuen und aufziehen könne.

Dagegen könne es kaum eine optimale Herausforderung für eine Siebzigjährige sein, mit einem zehnjährigen Kind fertig werden zu müssen. Noch krasser wird es voraussichtlich, wenn eine angehende Achtzigjährige mit Pubertätsproblemen des Nachwuchses konfrontiert ist.
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Wie oesterreich.ORF.at berichtete, haben im Landeskrankenhaus Graz kürzlich eine 58-Jährige und eine 61 Jahre alte Frau ein Kind zur Welt gebracht. Bei einem der beiden Babys stammen Ei- und Samenzelle von fremden Personen. Im anderen Fall kam die Samenspende vom Partner der Frau. Außerdem war eine Hormonbehandlung im Ausland nötig, sagte der Leiter der Frauenklinik in Graz Wolfgang Urdl.
->   Mehr dazu in oesterreich.ORF.at
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Dringendes Abraten
In diesem Alter verfüge man kaum mehr über die mentalen und körperlichen Voraussetzungen, um dieser Aufgabe gewachsen zu sein. Die Fortpflanzungsmedizin sei in dieser Hinsicht den anderen Disziplinen weit voraus.

"Ich würde daher einer Frau von derartigen Wünschen - zum Wohle des Kindes - dringend abraten", so der Mediziner. Eine andere Frage sei es dagegen, wenn eine Frau nach bereits erfolgter Eizellenverpflanzung ihn - Huber - als Gynäkologen konsultierte. "Da steht ganz klar mein Eid als Arzt an erster Stelle", so der Forscher.
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Verbot durch Fortpflanzungsmedizingesetz
In Österreich ist die Herbeiführung von Schwangerschaften mit fremden Eizellen nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz verboten. Während bei künstlichen Befruchtungen Samen eines Dritten verwendet werden können, dürfen einer Frau nur eigene Eizellen eingepflanzt werden. Nicht unter Strafe steht in Österreich dagegen die Geburt eines Kindes, das im Ausland mittels fremder Eizelle in der Retorte gezeugt wurde.
->   Fortpflanzungsmedizingesetz
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Öffentliche Diskussion statt Medizintourismus
Huber fordert daher - wie auch für andere Streitfragen der modernen Fortpflanzungsmedizin - eine verstärkte öffentliche Diskussion. Nur so könnte der Medizintourismus, der mittlerweile offenbar eingesetzt hat, in Grenzen gehalten werden.
->   Landeskrankenhaus Graz
 
 
 
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01.01.2010