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Strenge Auflagen für Nutzung in der Landwirtschaft
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  Während in vielen Ländern der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) kein großes Thema mehr ist, dominiert in Europa noch Skepsis. Die USA liefern zusammen mit Argentinien, Kanada und China 99 Prozent der Welternte an GVO-Produkten, die weltweiten Anbauflächen stiegen 2002 auf 52,6 Millionen Hektar; das entspricht etwa der 15fachen landwirtschaftlichen Nutzfläche Österreichs.  
Was ist Grüne Gentechnik?
Die Anwendung der Gentechnik in der Pflanzenzüchtung, auch als "Grüne Gentechnik" bezeichnet, hat sich zum Ziel gesetzt, Kultursorten mit neuen Eigenschaften zu entwickeln - ein Ziel, das der Mensch schon seit Beginn des Ackerbaus vor etwa neuntausend Jahren verfolgt. Der Unterschied zur konventionellen Züchtung liegt in der Methode: Genetiker schleusen ein Gen (DNA) für ein erwünschtes Merkmal direkt in das Erbmaterial (Genom) der Pflanze ein, um etwa Sojabohnen vor Schädlingsbefall zu schützen und so den Einsatz von Spritzmitteln zu reduzieren.

"Die Gentechnik kann aber auch als diagnostisches Werkzeug eingesetzt werden, um erwünschte Eigenschaften mittels herkömmlicher Züchtungsmethoden in neuen Sorten gezielt zu vereinen", erklärt Josef Glößl, Institutsvorstand des Zentrums für angewandte Genetik an der BOKU. Bei dieser Vorgangsweise entstehen keine GVO.
Kein kommerzieller Anbau in der EU
Bis dato gibt es in Österreich keinen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Wobei man grundsätzlich zwischen Freisetzung und Marktzulassung unterscheidet: Freisetzung ist ein kontrollierter, örtlich und zeitlich begrenzter Versuch in einem Forschungsvorhaben; Marktzulassung dagegen bedeutet die Genehmigung zum EU-weiten Verkauf eines GVO. In der EU wurde bisher 18 Produkten die Marktzulassung erteilt - kommerzieller Anbau wird jedoch noch nicht betrieben.

Seit 1999 wurden in der EU keine weiteren Zulassungen erteilt: Mehrere Länder machten künftige Genehmigungen von einer strengeren Richtlinie abhängig. Seit Mitte Oktober ist eine erweiterte EU-Richtlinie in Kraft. Unter anderem werden nun Zulassungen auf maximal zehn Jahre beschränkt, zusätzlich kommt es zu strengerer Überwachung.
Biologischer, konventioneller und GVO-Anbau: Nebeneinander?
Eine wichtige Rolle spielt auch die Frage, inwieweit ein Nebeneinander von biologischem, konventionellem und GVO-Anbau gerade in einer kleinstrukturierten Landwirtschaft wie in Europa möglich ist. Der biologische Ladbau darf keine genetisch veränderten Organismen verwenden, ebenso soll für den Konsumenten Wahlfreiheit bestehen, GVO- oder konventionelle Lebensmittel zu konsumieren. Die GVO-freie Landwirtschaft befürchtet jedoch die Verunreinigung ihrer Felder durch GVO.

Doch die Wahrscheinlichkeit der unabsichtlichen Bestäubung ist bei unterschiedlichen Kulturpflanzen verschieden und sollte dementsprechend differenziert betrachtet werden: Bei Mais und Kartoffeln reicht eine geringe Schutzzone zu benachbarten Feldern, weil ihre Pollen vergleichsweise schwer sind und nur wenige Meter vom Wind getragen werden. Bei Raps ist das Risiko höher, weil seine Pollen weite Strecken zurücklegen können und verwandte Wildpflanzen in Österreich beheimatet sind. "Ein Nebeneinander verschiedener Anbausysteme erscheint nur dann möglich, wenn man auf wissenschaftlicher Basis erstellte Grenzwerte anwendet", so der Genetiker Glößl.
Erlaubte Grenzwerte
EU-weit werden Grenzwerte von 0,3 bis 0,7 Prozent diskutiert. In Österreich darf Saatgut derzeit keine GVO enthalten und muss bis zu einer Genauigkeit von 0,1 Prozent getestet werden. Damit hat Österreich europaweit die strengsten Auflagen. "Um eine Verunreinigung von 0,1 Prozent festzustellen, muss man statistisch gesehen mindestens 3.000 Saatkörner untersuchen. Ein erheblicher Aufwand", erläutert Molekularbiologe Alois Haslinger.

Die Frage der Grenzwerte ist natürlich auch eine Kostenfrage: Je niedriger die Grenzwerte, desto teurer die Analysen. "Tatsache ist, dass gentechnisch veränderte Pflanzen strenge Sicherheitsüberprüfungen durchlaufen müssen", resümiert Glößl.
->   Universum Magazin
 
 
 
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01.01.2010