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EU: Tierversuche für Kosmetika ab 2009 verboten  
  Von 2009 an wird es in der EU keine Tierversuche mehr für Kosmetika geben. Das haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments nun in dritter Lesung zur Novelle der Kosmetik-Richtlinie beschlossen.  
Auch dürfen vom Jahr 2009 an keine Kosmetikprodukte wie Lippenstifte und Haarschampoos in der EU mehr verkauft werden, wenn sie an Tieren getestet wurden.
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Ebenso Verbot für "gesundheitsgefährdende Stoffe"
In Kosmetika dürfen ferner keine gesundheitsgefährdenden Stoffe mehr enthalten sein. Das Verbot gilt für neu auf den Markt gebrachte Produkte sowie deren einzelne Inhaltsstoffe.

Nach Angaben der Kommission werden in der EU mindestens 40.000 Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Ratten, Mäuse und Affen pro Jahr für Kosmetikversuche getötet. Bei den Tests werden unter anderem ätzende Substanzen in die Augen von Kaninchen geträufelt oder in die geschorene Haut von Meerschweinchen gerieben.
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Alternative Testverfahren sollen eingesetzt werden
In der Kosmetikindustrie wird man wohl vor allem auf Ersatzmethoden wie etwa Tests an Zellkulturen setzen, um die notwendigen Gesundheitstests auch in Zukunft durchzuführen. Auch verbesserte Prüfstrategien oder computerunterstützte Methoden könnten helfen.

Die Richtlinie sieht bereits von Mitte 2004 an ein Test- und Vermarktungsverbot für Kosmetika vor, bei denen es alternative Testverfahren gibt. Drei Testverfahren, die noch nicht ersetzt werden können, darf die Industrie allerdings noch bis 2013 anwenden.

Zwei Jahre vorher kann diese Ausnahmeregelung mit Zustimmung des Europaparlaments jedoch verlängert werden, wenn sich keine alternativen Testmethoden abzeichnen.
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Alternativen zum Tierversuch: Das 3R-Konzept
Tierveruche können zwar nicht immer ersatzlos gestrichen, aber doch in vielen Fällen reduziert werden. Bereits in den 1950er-Jahren hatten der der Zoologe W.M.S. Russel und der Mikrobiologe R.L. Burch in ihrem Buch "The Principles of Human Experimental Technique" systematische Überlegungen angestellt, wie sich durch Experimente verursachtes tierisches Leid reduzieren lasse.

Ergebnis dieser Niederschrift war das so genannte 3R-Konzept, das im wesentlichen auf drei Säulen basiert. Das Kürzel "3R" bezieht sich auf die Schlagworte "Refinement, Reduction, Replacement", was zu deutsch mit den Worten "Verbesserung, Verminderung und Ersatz" übersetzt werden kann.
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Mindesthaltbarkeitsdatum für Kosmetika
Die Hersteller müssen ferner ein Mindesthaltbarkeitsdatum für ihre Kosmetika auf der Verpackung angeben. Ein Symbol in Form eines offenen Cremetopfes soll angeben, wie lange das Produkt nach dem Öffnen noch ohne Schaden für die Gesundheit verwendet werden kann.

Allergieauslösende Stoffe müssen auf dem Etikett angegeben werden, wenn sie einen bestimmten Wert überschreiten. Verboten sind ferner Stoffe in den Kosmetika, die Krebs erzeugend sind, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung schädigen.
Fristen als Anzreiz zur Suche nach Alternativen
Die Berichterstatterin Dagmar Roth-Behrendt (SPD) bezeichnete die Richtlinie als "guten Kompromiss". Die verbindlichen Fristen seien für die Industrie Anreiz, alternative Testmethoden zu entwickeln.

Zehn Jahre habe das Tauziehen zwischen Europarlament, Kommission, Rat und Industrie gedauert, um ein Tierversuchsverbotdurchzusetzen. Tierschützer kritisierten allerdings die ihrer Meinung viel zu langen Übergangsfristen.

Insgesamt werden in der EU nach Angaben von Roth-Behrendt rund 8.400 Kosmetik-Inhaltsstoffe auf ihre Ungefährlichkeit für den Menschen getestet. Rund 90 Prozent der Kosmetika, die neu auf den Markt kommen, bestehen nur aus einer anderen Zusammensetzung dieser bekannten Inhaltsstoffe.
Mehr zum Thema Tierversuche in science.ORF.at:
->   Zahl der Tierversuche in Österreich steigt
->   Mehr Tierversuche durch neue EU-Chemikalienpolitik?
->   Zellversuche statt Tierversuche
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Links zu diesem Thema:
Das Scientific Commitee for Cosmetology and Non Food Products der EU ist zuständig für den Verbraucherschutz und damit auch für die Prüfrichtlinien von Kosmetika (pdf-File).

Die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) hat die Aufgabe, Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch zu dokumentieren, zu bewerten und ihre Anerkennung national und international zu empfehlen bzw. auch durchzusetzen.
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01.01.2010