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Kritik: Gesundheitspass für ausländische Studenten  
  Kritik an den seit 1. Jänner geltenden gesundheitlichen Vorschriften für ausländische Studierende übt die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH). Das beizubringende Zeugnis sei eine Schikane.  
Seit 1. Jänner 2003 ist es amtlich: Jeder ausländische Studierende, der länger als ein halbes Jahr in Österreich zu bleiben gedenkt, muss sich einem umfassenden Gesundheitscheck unterziehen - zu umfangreich, meint ÖH- Vorsitzende Andrea Mautz.

Der beizubringende Gesundheitspass dürfe nicht älter als 90 Tage sein. "Wir halten das für eine Schikane, die ausländischen Studierenden das Studium in Österreich vergällen wird. Die Inkubationszeit mancher Krankheiten ist kürzer als 90 Tage!"
Sozialministerium: Bestandteil des Fremdengesetzes
Als Schikane sei es jedenfalls nicht gedacht, sagt dazu Sylvia Füssl, die zuständige Abteilungsleiterin in der Gesundheitssektion des Sozialministeriums. Ein solches Gesundheitszeugnis seit Bestandteil der letzten Novelle zum Fremdengesetz:

"Das weiter zu bearbeiten obliegt dem Innenministerium. Wie diese Frist in die Fremdengesetz-Novelle hineingekommen ist, weiß ich nicht. Der Gesetzgeber wird davon ausgegangen sein, dass die Inkubationszeiten nicht unter 90 Tagen liegen."

Ob die ominösen 90 Tage nun medizinischen oder doch mehr bürokratischen Erfordernissen entsprechen: Geltung haben sie jedenfalls nicht nur für studierende Ausländer.

Martin Haidinger, Ö1-Wissenschaft
->   Österreichische Hochschülerschaft (ÖH)
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01.01.2010