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Recht auf Infos über Trinkwasser  
  Seit Jahresanfang haben Konsumenten das Recht auf umfassende Informationen über die Qualität ihres Trinkwassers. Das sieht die neue Trinkwasserverordnung der Europäischen Union vor.  
Die Wasserversorgungsunternehmen sind jetzt verpflichtet, dem Konsumenten die Pestizid- und Nitratwerte mitzuteilen. Diese Verordnung ist begrüßenswert, hat aber Lücken, kritisiert der Verein für Konsumenteninformation.
Nur Pestizide und Nitrate betroffen
Es sind nur die Pestizid- und Nitratwerte, die öffentlich gemacht werden müssen. Nitrat, das aus der Landwirtschaft kommt, ist nach wie vor das Hauptproblem beim Trinkwasser, obwohl es laut Umweltkontrollbericht deutliche Verbesserungen gibt.

Die neue Trinkwasserverordnung ist für Konrad Brunnhofer vom Verein für Konsumenteninformation unzureichend. ¿Es fehlt eine Interpretation der Messwerte. Nur einen Wert zur Verfügung zu stellen, erscheint mir dürftig.¿
->   Verein für Konsumenteninformation
Viele Informationen fehlen
Wichtig wäre auch die Information, ob das Wasser gechlort oder UV-behandelt ist oder ob es gar nicht behandelt werden musste - was bei der guten Qualität in Österreich häufig der Fall ist.

Zum anderen fehlen auch Informationen über die Wasserhärte, damit die Konsumenten entscheiden können, ob sie eine Härteanlage benötigen. Positiv sei allerdings: die neue Verordnung bringt strengere Grenzwerte - so auch was den Bleigehalt im Trinkwasser betrifft.
Bleiwerte nur in alten Häusern zu hoch
Die erlaubten 50 Mikrogramm pro Liter sollen schrittweise auf 10 Mikrogramm pro Liter reduziert werden. ¿In Österreich trifft das in den meisten Fällen nicht zu.

Nur in Häusern, die um die Jahrhundertwende gebaut wurden, kommt es zu einer hohen Belastung mit Blei.¿, so Brunnhofer. Der Konsumentenschützer rät: in der Früh das Wasser rinnen zu lassen. Erst duschen, dann trinken.
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Verordnungs-Lücke: Aggressives Wasser
Die Trinkwasserverordnung hat noch eine große Lücke: Sie hat auf die "Häuslbauer" und ihr Informationsbedürfnis vergessen: Denn die sollten Bescheid darüber wissen, ob ihr Trinkwasser aggressiv auf bestimmtes Installationsmaterial reagiert - diese Frage sollte man klären, damit dann keine Rohrbrüche auftreten. ¿Das alles ist in der Verordnung nicht berücksichtigt. Die Informationspflicht ist noch nicht vollständig erfüllt¿, so Brunnhofer. ¿Die Verordnung geht in die richtige Richtung, nämlich mehr Information und Reduktion der Schadstoffe. Ein Manko ist allerdings, dass auch andere Informationen zur Verfügung gestellt werden sollten.¿
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Informationsquellen: Internet und Gemeinden
Einige Wasserversorgungsunternehmen stellen die nun verordneten Informationen im Internet zur Verfügung, andere informieren über die Gemeinden. Versteckt werden müssen die Werte nicht, meint der Konsumentenschützer. Denn das Trinkwasser in Österreich ist hervorragend. In der EU gibt es ganz andere Beispiele, wie in Holland, so Brunnhofer, wo das Wasser zuvor bereits von fünf anderen getrunken wurde.

Ulrike Schmitzer; Ö1-Wissenschaft
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01.01.2010