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Bildungsministerin Gehrer plant "Uni-Frauenbeirat"  
  Die Einrichtung eines "Uni-Frauenbeirats" plant Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP). Dieser soll über die Verwirklichung des Plans zur "Erhöhung des Frauenanteils in leitenden Funktionen an den Universitäten" informieren und beraten.  
Dies gab Gehrer am Dienstag in einer Aussendung anlässlich der Beschlussfassung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes vor zehn Jahren bekannt.
Bevorzugte Behandlung bei gleicher Qualifikation
Das Gesetz ist für Gehrer ein "Meilenstein für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst und hat damit auch Vorbildwirkung für die Privatwirtschaft". Die Ministerin fordert, bei gleicher Qualifikation von Frauen und Männern Frauen bevorzugt in Führungsfunktionen zu bestellen. "Und zwar solange, bis Frauen 52 Prozent aller Spitzenpositionen besetzen", erklärte Gehrer.
Nur 6,8 Prozent Uni-Professorinnen, keine Rektorin
Davon ist man allerdings an den Unis noch meilenweit entfernt, auch wenn es in den vergangenen zehn Jahren Fortschritte gegeben hat. Von 1.610 Universitätsprofessoren waren im Studienjahr 2001/02 109 Frauen, das entspricht einem Frauenanteil von 6,8 Prozent.

Im Studienjahr 1992/93 (als das Gleichbehandlungsgesetz in Kraft trat) waren nur 3,5 Prozent der Professoren weiblich. Bei den Assistenten hat sich der Frauenanteil von 21,6 Prozent im Jahr 1993 auf zuletzt 25,9 Prozent verbessert. Nach wie vor gibt es an der Spitze der Unis keine Rektorin, allerdings fungieren mehrere Frauen als Vizerektorinnen.
Weibliche Mehrheit unter Studierenden
Deutlich zugenommen hat dagegen die Zahl der Studentinnen. Waren 1993 noch 50,7 Prozent der Studienanfänger Frauen, sind es mittlerweile bereits fast 58 Prozent. Unter den ordentlichen in- und ausländischen Hörern ist der Frauenanteil von 44,4 auf 52,1 Prozent gestiegen, bei den Absolventen von 42 auf 50,1 Prozent.
Frauengleichbehandlung auch im UG 2002
Grafik: APA, Quelle: BMBWK
Damit auch an den ab 2004 vollrechtsfähigen Universitäten die Frauenförderung ein zentrales Thema bleibe, sei im neuen Universitätsgesetz (UG) die Frauengleichbehandlung in vollem Umfang übernommen und weiterentwickelt worden, betonte Gehrer.

So werde das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz künftig für alle Angehörigen der Universität Geltung haben. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlung sei mit umfassenden Möglichkeiten ausgestattet. So habe bei einem Grund zur Annahme, dass eine Diskriminierung bei Entscheidungen vorliegt, ein Einspruch aufschiebende Wirkung.
->   Bildungsministerium
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01.01.2010