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Ambulanzgebühren kommen  
  Ab heute, 1. März, wird der Besuch mancher Ambulanzen kostenpflichtig. Maximal 1.000 Schilling jährlich kann die neue Gebühr einen Patienten kosten. Es gibt aber auch zahlreiche Ausnahmen.  
Ein Ambulanzbesuch mit ärztlicher Überweisung kostet ab heute 150 Schilling, wer auf eigene Faust kommt, muss 250 Schilling zahlen. Verrechnet wird allerdings nicht an Ort und Stelle, sondern gesammelt nach einem Jahr. Insgesamt soll niemand mehr als 1.000 Schilling für sämtliche Ambulanzbesuche während eines Jahres zahlen.
Viele Ausnahmen
In zahlreichen Ausnahmefällen wird die Gebühr ganz erlassen: Ambulatorien der Krankenkassen sind weiterhin kostenlos, ebenso der Ambulanzbesuch bei Notfällen, in denen Lebensgefahr besteht, für Schwangere, Rezeptgebühr-Befreite, Blut- und Plasmaspender oder Patienten, die unmittelbar nach dem Ambulanzbesuch gleich stationär aufgenommen werden.

Außerdem gibt es auch noch Ausnahmen für Jugend- und Vorsorgeuntersuchungen, sowie Rehabilitation und physikalische Medizin.
Öfter zum Arzt?
Ziel der neuen Gebühr ist, die Patienten verstärkt zum Besuch der niedergelassenen Ärzte zu bewegen. Dementsprechend betrifft eine weitere Ausnahme von der Gebührenregelung auch die Zeiten, in denen das schwer möglich ist, also nachts und an Sonn- und Feiertagen.
Finanzielle Auswirkungen
Wie viel Geld die Gebühr bringen wird, will man im Sozialministerium derzeit noch nicht abschätzen. Kritiker bezweifeln die Sinnhaftigkeit der neuen Regelung - sie würde in erster Linie nur den Verwaltungsaufwand erhöhen.
Gesetz gilt, auch wenn Verordnung erst folgt
Mehrere Stunden lang herrschte zwischen gestern Abend und heute Früh Verwirrung um den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ambulanzgebühr. Nun ist es laut APA fix: Die Gebühr - genaue Bezeichnung "Behandlungsbeitrag-Ambulanz" - ist doch seit heute, 1. März, in Kraft.

Wie der stellvertretende Sektionsleiter der Abteilung Sozialversicherungen im Sozialministerium, Walter Pöltner, im Gespräch mit der APA betonte, gebe es keine Verzögerung: "Trotz der Verordnung ist das Gesetz zu vollziehen. Die Gebühr tritt wie vorgesehen mit heute, 1. März, in Kraft".
->   Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
 
 
 
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01.01.2010