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EU-Bericht: Forschungschancen mit Stammzellen  
  Die EU-Kommission hat am Montag einen ausführlichen Bericht über Chancen der Forschung mit embryonalen Stammzellen vorgelegt. Darin wird auch die rechtliche Situation in den verschiedenen Mitglieds- und Kandidatenländern zusammengefasst.  
Am 24 April wird es in Brüssel ein mit Forschungsministern der Mitgliedsländer, EU-Abgeordneten, Forschern, Ethik-Experten und Juristen besetztes Seminar zu dem Thema geben.

Im Anschluss an das Seminar will die EU-Kommission Empfehlungen für die Forschung an Stammzellen vorschlagen, die dann von EU-Ministerrat und EU-Parlament bis Jahresende beschlossen werden müssten.
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6. Forschungsrahmenprogramm und Stammzell-Forschung
Das sechste Forschungsrahmenprogramm der EU sieht im Prinzip die Möglichkeit vor, auch Arbeiten mit embryonalen Stammzellen zu finanzieren. Dagegen hatten sich aber einige EU-Länder, insbesondere Österreich, zur Wehr gesetzt. Die EU-Kommission hatte sich daraufhin bereit erklärt, bis Ende 2003 keine Mittel für Forschung mit menschlichen Embryos und embryonalen Stammzellen frei zu geben.
->   Mehr dazu: Moratorium für die EU-Stammzell-Förderung
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Sehr unterschiedliche rechtliche Situation
Die rechtliche Situation ist in den Mitgliedsländern sehr unterschiedlich. Generell ist zwischen Herstellung von embryonalen Stammzellen einerseits und der Forschung an solchen Zellen - etwa aus importierten Zelllinien - zu unterscheiden.

In Finnland, Griechenland, den Niederlanden, Schweden und Großbritannien dürfen embryonale Stammzellen laut Bericht aus so genannten überzähligen Embryos - die nach der künstlichen Befruchtung gleichsam übrig bleiben - gewonnen werden.

In Deutschland ist dies verboten, während der Import erlaubt ist. In Ländern wie Dänemark, Österreich und Frankreich sei der Import nicht ausdrücklich verboten, die Diskussion über eine mögliche Genehmigung laufe noch, heißt es in dem Bericht der EU-Kommission.
Großbritannien erlaubt Herstellung von Embryonen
In Österreich, Dänemark, Frankreich, Irland und Spanien ist die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryos verboten. In Belgien, Italien, Luxemburg und Portugal gibt es hingegen keine spezifischen gesetzlichen Regelungen zur Forschung an menschlichen Embryonen oder Stammzellen.

Großbritannien ist derzeit das einzige Mitgliedsland, in dem ausdrücklich die Schaffung menschlicher Embryonen für Forschungszwecke durch Befruchtung oder durch Zellkerntransfer zulässig ist.

Im belgischen Parlament werde derzeit ein Gesetz diskutiert, das die Schaffung von Embryonen für Forschungszwecke frei geben soll. Das niederländische Gesetz von 2002 schafft ein fünfjähriges Moratorium dafür.
Österreich: Herstellung ausdrücklich verboten
In Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, den Niederlanden, Portugal und Spanien ist die Schaffung menschlicher Embryonen für Forschungszwecke ausdrücklich verboten.

In Österreich ist dieses Verbot im Fortpflanzungsmedizingesetz niedergeschrieben, demnach sind Manipulationen am Embryonen ausschließlich zu Fortpflanzungszwecken erlaubt.
->   Der Bericht der EU-Kommission (pdf-Dokument)
->   Alles zum Stichwort Stammzellen in science.ORF.at
->   Ulrich Körtner: Moratorium in der Stammzellforschung - Österreich ist am Zug
 
 
 
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01.01.2010