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Patentamt bestätigt Widerruf auf Babyblut-Patent  
  Das Europäische Patentamt hat den Patent-Widerruf auf ein Produkt aus Babyblutzellen bestätigt. Damit können Ärzte und Kliniken das betreffende Blutprodukt auch weiter zur Behandlung von Blutkrebs verwenden.  
Die zuständige Beschwerdekammer des Patentamtes in München entschied Montagnachmittag in zweiter und letzter Instanz, das Verfahren sei nicht neu. Das Patent EP 343217 der Firma Biocyte, heute PharmaStem, ist damit endgültig aufgehoben.
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Hintergrund: Firma wollte Rechte auf Blutzell-Produkte
Die Firma Biocyte hatte sich 1996 umfassende Rechte auf das Produkt aus Babyblutzellen gesichert. Das Patentamt hatte das Patent bereits 1999 in erster Instanz wegen formaler Mängel wie fehlende Neuheit und mangelnde erfinderische Tätigkeit widerrufen. Die Firma legte damals jedoch Beschwerde ein.

Das US-Unternehmen wollte sich die Rechte auf ein Produkt aus menschlichen Blutzellen von Nabelschnur, Plazenta und Föten sowie einem Konservierungsmittel sichern, um die enthaltenen Blutzellen und Blutstammzellen zu medizinischen Zwecken zu nutzen.
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"Erfordernis der Neuheit war nicht erfüllt"
"Die Erfordernis der Neuheit war nicht erfüllt", erläuterte Patentamtssprecher Rainer Osterwalder. "Der Verfahrensweg in dieser Angelegenheit ist mit dieser Entscheidung zu Ende."

Damit können Ärzte und Kliniken das betreffende Blutprodukt auch weiter zur Behandlung von Blutkrebs verwenden. Bei einem Patent hätte die Firma darauf das Monopol gehabt.
Greenpeace begrüßte Entscheidung
Vor dem Europäischen Patentamt hatten am Vormittag 15 Aktivisten der Umweltschutzorganisation Greenpeace als Vampire verkleidet gegen das Patent protestiert. Greenpeace begrüßte die Entscheidung der Beschwerdekammer.

"Leider ist es aber nur eine Einzelfallentscheidung, die rein technisch begründet ist", betonte der Greenpeace-Patentexperte Christoph Then. "Wir hätten gerne eine Grundsatzentscheidung gegen Patente auf Teile des menschlichen Körpers gehabt - das ist aber gar nicht verhandelt worden."

Das Europäische Patentamt hat sich bei anderen Entscheidungen mehrfach auf die EU-Patentrichtlinie von 1998 berufen, die Patente auf Teile des menschlichen Körpers ausdrücklich erlaubt.
->   Europäisches Patentamt
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01.01.2010