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Uni-Reform: Gehrer deutet Entschärfungen an  
  Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) deutet bei
der umstrittenen Reform des Dienstrechts für Uni-Lehrer gewisse Erleichterungen an.
 
Im Interview mit der "Presse" (Samstag-Ausgabe) erklärte sie, dass den Universitäten künftig nicht mehr Dienstposten vorgegeben werden sollten, sondern ein sogenannter "Punkte-Pool". Dann könnten die Universitäten entscheiden, ob sie Professoren, die mehr Punkte kosten, oder Assistenten anstellen.
Durchführung Herbst 2002
Zeitlich nennt sie für dieses Vorhaben den Herbst 2002. Gehrer glaubt nicht, dass bis dahin schon alle Universitäten in der Vollrechtsfähigkeit sein werden. Auch bei der geplanten Abschaffung der Pragmatisierung sieht Gehrer die Pläne nicht mehr so strikt. Sie verspricht, dass es etwa für ältere Assistenten Übergangsregelungen geben wird. Auch ihnen will Gehrer laut "Presse" eine Pragmatisierung ermöglichen.

Eine Entschärfung könnte es zudem bei der zweiten Assistentenphase geben. Hier strebt Gehrer eine flexiblere Gestaltung an. War nach den bisherigen Plänen die Phase mit vier Jahren begrenzt, kann sich die Ministerin nunmehr vorstellen, diese Phase auf bis zu sechs Jahre auszudehnen.
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Streik bereits geplant
Der Protest der Uni-Lehrer gegen das Reformpaket war in dieser Woche eskaliert. Die Lehrer einiger Universitäten, u.a. der Uni Wien sowie der Linzer Kepler-Universität, haben einen Streikbeschluss gefasst, sollte Gehrer nicht bis Mitte März einlenken. Für diesen Fall soll ab 15. März die Lehre unbefristet ausgesetzt werden. In erster Linie wird gegen die Absicht protestiert, dass künftig Assistenten nur noch befristet angestellt werden und sich mehrmals neu bewerben müssen.
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Zeitraum bis zur Vollrechtsfähigkeit
Die Dienstrechts-Pläne des Ministeriums beziehen sich auf den Zeitraum bis zur Vollrechtsfähigkeit der Unis und sollen ein "Zupragmatisieren" aller Stellen verhindern. Für die ersten drei Stufen (wissenschaftlicher Mitarbeiter, Uni-Assistent und Vertragsprofessor) sollen deshalb nur befristete Verträge vergeben werden.

Daran anschließend ist die Möglichkeit einer Uni-Professur
mit einem unbefristeten Dienstverhältnis vorgesehen. Die Reform soll mit Herbst in Kraft treten.
->   Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
 
 
 
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01.01.2010