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Stundenreduktion: Gehrer bleibt hart  
  Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) hält trotz der Proteste von Lehrer- und Elternorganisationen an der Streichung von Schulstunden fest, wie sie bei einer Pressekonferenz am Donnerstag betonte. Die Lehrer, die am 6. Mai gestreikt haben, will die Bildungsministerin im Übrigen nicht bestrafen - doch derzeit werde die Frage geprüft, welche Möglichkeiten dem Bund grundsätzlich offen stünden.  
Gegenüber dem Entwurf zur "Wochenstundenentlastungs- und Rechtsbereinigungsverordnung 2003" gibt es Änderungen: So wird in der Subsidiärstundentafel der AHS-Unterstufe sowie der Oberstufe auch das Fach Leibesübungen von der Kürzung betroffen sein, in der 3. und 4. Klasse Volksschule bleibt Englisch als eigenes Fach erhalten.
Senkung der Pflichtwochenstunden wie angekündigt
Wie angekündigt wird die Zahl der Pflichtstunden - jeweils über vier Jahre gerechnet - in der Volksschule von 92 auf 90, in der Hauptschule von 127 auf 120, in der AHS-Unterstufe von 126 auf 120 und in der AHS-Oberstufe von 138 auf 130 gesenkt.

Die einzelnen Schulen können selbst entscheiden, ob sie eine vom Ministerium vorgegebene so genannte subsidiäre Stundentafel verwenden oder Schwerpunkte in bestimmten Fächern setzen und dafür auf autonome Stundentafeln mit Bandbreiten und verpflichtenden Mindeststundenzahlen zurückgreifen.
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Andere Regelung für BMHS
Für die Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen (BMHS) gibt es keine vorgegebenen Stundentafeln, sie müssen die Stundenkürzung im Ausmaß von zwei Wochenstunden pro Klasse (bei HTL etwa bedeutet das eine Reduktion der gesamten Wochenstunden von 195 auf 185) in den Schulgemeinschaftsausschüssen festlegen. Gelingt ihnen das nicht, entscheidet der jeweilige Landesschulrat.
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Die Änderungen: Weniger Sport, mehr Sprachen
Die Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf: Die Zahl der Wochenstunden für Leibesübungen wird in der subsidiären Stundentafel der AHS-Unterstufe von 15 auf 14 Wochenstunden und in der Oberstufe von zehn auf neun reduziert (jeweils über vier Jahre gerechnet).

Profitieren werden laut Gehrer davon - je nach Schultyp - die naturwissenschaftlichen Fächer bzw. die zweite lebende Fremdsprache.

Außerdem erhalten jene Schulen, die ein eigenes Schulprofil haben, die Möglichkeit, in ihrer autonomen Stundentafel die vorgesehenen Mindeststunden in fünf Fächern um je eine Stunde zu unterschreiten.
"Schönschreiben" integriert in Deutschunterricht
Weiters bleibt das Fach Englisch in der dritten und vierten Klasse Volksschule erhalten, stattdessen wird "Schönschreiben" in den Deutschunterricht integriert. Ursprünglich war vorgesehen, Englisch als eigenen Gegenstand zu streichen und in anderen Fächern integriert zu unterrichten.
Lehrer sollen Kernbereich vermitteln
Erneut wandte sich Gehrer gegen die Kritik der Opposition, dass die Schüler auf Grund der Stundenstreichung mehr daheim lernen müssten.

Bereits 1995 sei damit begonnen worden, den Lehrplan zu entrümpeln - seit 2000 gelte an Hauptschulen und AHS-Unterstufe der "Lehrplan 99", der den Stoff in Kern- und Erweiterungsbereich teile. Die Lehrer müssten den Kernbereich verlässlich vermitteln: "Das Ziel des Schuljahres ist es nicht, den ganzen Stoff durchzunehmen."
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Weniger Personalkosten für Bundeslehrer
Mit der Stundenreduktion würde man außerdem die Personalkosten für die Bundeslehrer (AHS und BMHS, Anm.) "etwas, ein kleines bisschen, in den Griff bekommen", so Gehrer. Insgesamt würden jährlich dafür knapp 2,2 Mrd. Euro aufgewendet, allein durch die Biennalsprünge kämen pro Jahr 33 Mio. Euro dazu. Gar nicht eingerechnet seien dabei die "normalen" Gehaltserhöhungen für die Beamten.
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Kein budgetärer Vorteil durch Reduktion an Pflichtschulen
Budgetmäßig keine Vorteile ziehe der Bund aus den Stundenreduktionen an den Pflichtschulen, so Gehrer. Diese würden ihre Dienstposten auf Grund des zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Finanzausgleichs erhalten.

Die neue Lehrplanverordnung bewirke sogar, dass kleinere Standorte erhalten und auf Grund der geringeren Zahl an Pflichtstunden mehr Zusatzangebote gemacht werden könnten.

Wenn an einigen Schulen anderes behauptet werde, wäre es Aufgabe der Direktoren oder der Schulaufsicht, das zu unterbinden, so Gehrer. Wenn das nicht geschehe, frage sie sich, wozu man die Schulaufsicht noch brauche.
->   Mehr zum Thema Stundenreduktion in science.ORF.at
Streikts am 6. Mai: Keine Bestrafung für Lehrer
Keine Konsequenzen wird es für Lehrer geben, die am 6. Mai gestreikt haben bzw. das am 13. Mai tun werden. Die Bildungsministerin will "niemanden für irgendwas bestrafen" - vielmehr sollten jene hervorgehoben werden, die trotzdem unterrichten.
Grundsatzfrage: Was ist, wenn länger gestreikt wird?
Derzeit werde im Bundeskanzleramt aber die Frage geprüft, welche Möglichkeiten dem Bund grundsätzlich offen stünden - etwa wenn einmal länger gestreikt werde, so Gehrer bei der Pressekonferenz am Donnerstag. Das sei eine schwierige Rechtsfrage, da es für den Öffentlichen Dienst anders als in der Privatwirtschaft keine Vorschriften gebe.

"Diese Frage ist rechtlich nicht abklärbar, es ist offenbar so, dass sich Lehrer und Lehrerinnen in einem geschützten Raum bewegen. Im Bundeskanzleramt in der zuständigen Sektion wird der Sachverhalt noch einmal geprüft. Wenn es (der Streik, Anm.) einmal länger dauert, dann muss man sich schon fragen: 'Darf man denn das, einfach nicht unterrichten auf Dauer?'"

Grundsätzlich sei es nicht gut für die Schüler, wenn durch den Streik so viele Stunden entfallen würden, betonte die Ministerin: "Man kann auch am Nachmittag streiken."
Streiks an den Schulen
Am 6. Mai haben die Lehrer an den Allgemein bildenden Höheren Schulen (AHS) gestreikt, am 13. Mai wird es voraussichtlich an den Pflicht-, Berufs- und Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen (BMHS) keinen Unterricht geben. Auch an den AHS könnte es zu einer weiteren Arbeitsniederlegung kommen.
->   Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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->   Gehrer: Unis sollen heuer Rücklagen auflösen
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01.01.2010