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EU-Parlament für weiter gefasste Umwelthaftung  
  Das EU-Parlament hat sich am Mittwoch in einer heftig umstrittenen und sehr knappen Abstimmung für einen weiter gefassten Begriff der Umwelthaftung im künftigen EU-Recht ausgesprochen.  
Annäherung an österreichisches Gesetz
Laut Abstimmungsergebnis, das aber noch lange nicht die endgültige Fassung ist, würde die EU-Umwelthaftung - wie im österreichischen Recht derzeit schon üblich - auch für den genehmigten Betrieb von Anlagen und für Emissionen oder Tätigkeiten gelten, die nach dem Stand der Wissenschaft zur Zeit der Schädigung nicht als schädlich angesehen wurden.

Die Anwendung von GMO wird ebenso erfasst wie Umweltschäden aus der Seeschifffahrt und nukleare Risiken, soweit es nicht aus internationalen Abkommen dafür eine Haftung gibt.
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Deckungsvorsorge vorgeschrieben
Weiters wird nun eine Deckungsvorsorge zwingend vorgeschrieben. Für wirtschaftliche Verluste von Betrieben nach einer Umweltkatastrophe, etwa für Gewinnentgang eines Hotels nach einer Ölkatastrophe, gibt es ebenso wenig Schadensersatzansprüche wie für Gesundheitsschäden Betroffener.
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Keine Strafen für Umweltsünder
Die Richtlinie zielt nur darauf ab, Unternehmen zur Wiederherstellung des früheren Zustands zu bringen, nicht aber Strafen für Vergehen zu verhängen. In den ersten fünf Jahren ist auch nur eine genau definierte Liste von Tätigkeiten der Umwelthaftung unterstellt, danach dann alle wirtschaftlichen Tätigkeiten in der EU.


Während der Schutz von Gewässern und Boden in der ganzen EU der Umwelthaftung unterliegt, ist der Schutz der "ökologischen Vielfalt", also der Artenvielfalt und der Ökosysteme, nur in Naturschutzgebieten vorgesehen ist.
->   Europäisches Parlament
 
 
 
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01.01.2010