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Kommen die Cyberapotheken?  
  Online-Shopping ist unbestritten praktisch, aber auch umstritten. Komplizierter noch aufgrund der rechtlichen Situation erweist sich der Internet-Handel für Apotheken. Kommen die Cyberapotheken oder kommt bloß die Apotheke im Internet?  
Medikamentenhandel verboten
Rund 90 der 1.100 heimischen Apotheken sind im Internet vertreten. Was sie dort anbieten dürfen, ist rechtlich eingeschränkt. Internet-Handel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ist in Österreich nicht erlaubt. Das Arzneimittelgesetz verbietet den Versand von Arzneimitteln.

Auch öffentliche Werbung für rezeptpflichtige Medikamente ist verboten, heißt es aus der Rechtsabteilung der Apothekerkammer. Nur bei Fachpersonal, also Ärzten oder Apothekern, dürfen Medikamente beworben werden. Pharmafirmen helfen sich im Internet damit, dass sie Seiten mit Medikamenten-Werbung codieren und der User sich registrieren lassen muss.

Auch Vitamine und Mineralstoffe dürfen übers Internet nicht verkauft werden, erklären die Rechtsexperten der Kammer. Was erlaubt ist, sind Kosmetika und Medizinprodukte - also etwa Sonnenmilch, Pflaster und Tee.
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Links zu den im Internet vertretenen Apotheken finden Sie auf der Homepage der
->   Österreichischen Apothekerkammer
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Cyberapotheken - die Apotheken der Zukunft?
Eine Konkurrenz für die Apotheke um die Ecke seien die Cyberapotheken auf keinen Fall, sagt der Pharmazeut Robert Welzel, der Apotheken für ihren Internetauftritt berät. Der persönliche Kontakt gehe verloren, genauso wie das individuelle Beratungsgespräch. Und gerade das Vieraugen-Gespräch sehen die "echten" Apotheker als besonders wertvoll an, denn da können Risikofaktoren abgeklärt oder Wechselwirkungen besprochen werden.

Welzel sieht die Cyberapotheken als notwendiges Zusatzangebot: Neben dem herkömmlichen Standort ein Standbein im virtuellen Dorf, neben der üblichen Auslage eine Homepage.
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Internationale Postkastenfirmen im Internet
Neben den Apotheken präsentieren sich auch internationale Postkastenfirmen im Internet. Auf EU-Ebene überlegt man einheitliche Richtlinien für den Arzneimittel-Handel. Der UNO-Suchtgiftkontrollrat hat kürzlich internationale Gesetze gefordert, die Medikamentenversand ohne ärztliches Rezept verbieten. Vermutlich werden daher auch in Zukunft vor allem Impfempfehlungen, Adressen und Öffnungszeiten auf den Apotheken-Homepages nachzulesen sein.
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Linklisten finden Sie auf der Homepage der
->   Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Krankenhausapotheker
 
 
 
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01.01.2010