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Entwurf für Einhebung der Studiengebühren liegt vor  
  Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) hat den Entwurf für die Einhebung der ab Herbst geltenden Studiengebühren zur Begutachtung ausgesandt.  
5000 Schilling pro Semester müssen Studenten aus Österreich und aus den übrigen 17 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums pro Studiensemester bezahlen.

10.000 Schilling beträgt die Gebühr für Studenten aus anderen Ländern. Ausnahmen davon gibt es nur wenige.
Einzahlung mittels Zahlschein oder Telebanking
Eingezahlt werden muss entweder mit einem vom Bundesrechenzentrum zugesandten oder bei der Immatrikulation ausgegebenen eigenen Zahlschein oder mittels Telebanking.

Wenn eine Uni über die technischen Voraussetzungen verfügt, kann sie auch Bankomat- oder Quick-Karten-Zahlung erlauben.
Fehler bei der Einzahlung können teuer werden
Wer zu spät einzahlt oder nicht den vorgedruckten Zahlschein verwendet, muss zusätzlich zehn Prozent Spesen bezahlen.

Zu spät heißt: später als zehn Tage nach Ende der Inskriptionsfrist - die Nachfrist für die Inskription gilt nicht für das Zahlen der Studiengebühr.

Ebenfalls zehn Prozent Spesen fallen dann an, wenn beim ersten Mal ein zu geringer Betrag eingezahlt wird.
->   Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
->   Österreichische Hochschülerschaft
 
 
 
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01.01.2010