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EU-Kommission: Embryonenforschung - eingeschränkt -erlaubt  
  Die EU-Kommission will für die umstrittene Förderung der Forschung an embryonalen Stammzellen einen Stichtag festlegen. Die Forschung solle nur dann aus den Mitteln des Forschungsrahmenprogramms der EU unterstützt werden, wenn die Stammzellen aus überzähligen Embryonen gewonnen wurden, die vor dem 27. Juni 2002 gezeugt wurden, sagte EU-Forschungskommissar Philippe Busquin am Mittwoch in Brüssel.  
Die EU werde Forschungsvorhaben in den Mitgliedstaaten ferner nur dann finanziell unterstützen, wenn in dem jeweiligen Land eine solche Forschung nach nationalem Recht erlaubt sei, erläuterte Busquin den Vorschlag seiner Behörde.
EU-Ministerrat entscheidet bis Jahresende
Die Regierungen im EU-Ministerrat sollen über diese Vergaberichtlinien nach einer Anhörung des Europäischen Parlaments bis zum Jahresende entscheiden. Dann läuft auch das von Österreich erwirkte Moratorium aus, das eine Förderung der Embryonenforschung mit EU-Geldern noch ausschließt.
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Hintergrund: Österreich initiierte Förderungs-Moratorium
Das mit Ende 2003 befristete Förderungs-Moratorium für Forschungen an embryonalen Stammzellen geht auf eine Initiative Österreichs zurück. So hatte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) bei der Abstimmung über das 6. Rahmenprogramms für Forschung am 3. Juni 2002 ihre - formal konsequenzlose - Gegenstimme erhoben.

Die ablehnende Haltung Österreichs brachte Diskussionen in Gang. Deutschland, Irland und Italien hatten vor dem Juni-Votum Bedenken angemeldet, letztendlich aber doch zugestimmt. Ende Juli konnte Gehrer dann verkünden, man habe sich zu einem Moratorium der Forschungsförderung für embryonale Stammzellforschung bis Ende 2003 durchgerungen.
->   Mehr dazu in: Moratorium für die EU-Stammzell-Förderung
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EU-weit unterschiedlich geregelt
Die Forschung an embryonalen Stammzellen ist EU-weit höchst unterschiedlich geregelt. Den meisten Freiraum räumt die britische Gesetzgebung den Forschern ein, so ist selbst die Herstellung von Embryonen eigens zur Gewinnung von Stammzellen - unter Auflagen - ausdrücklich erlaubt.

Praktisch keine gesetzlichen Regelungen sowohl bezüglich Herstellung von wie auch Forschung an embryonalen Stammzellen existieren in Belgien, Italien, Luxemburg und Portugal, heißt es in einem Arbeitspapier der Europäischen Kommission.
Unterschied: Herstellung von und Forschung an Stammzellen
Generell muss zwischen Forschung an embryonalen Stammzellen und deren Produktion unterschieden werden. So existieren so genannte Stammzelllinien, irgendwann aus Embryonen hergestellte Zellkulturen, die ein Forschungslabor anfordern und damit arbeiten kann. Etwa in Deutschland wurden kürzlich derartige Importe und damit die Forschung daran erlaubt, obwohl die Herstellung der Zelllinien verboten bleibt.
Produktion bei in vitro-Fertilisation
Die Herstellung von embryonalen Stammzellen aus Embryonen, die bei der in vitro-Fertilisation (IVF) - der künstlichen Befruchtung außerhalb des Mutterleibs - anfallen und sonst vernichtet werden, erlauben die gesetzlichen Regelungen in Finnland, Griechenland, den Niederlanden und Schweden. Bei der IVF werden, um ganz sicher zu gehen, immer mehrere Eier befruchtet. Bei bis zu zehn Stück und mehr funktioniert die Prozedur. In Großbritannien dürfen die Embryonen auch extra für die Gewinnung von Stammzellen hergestellt, also Eier befruchtet, werden.
Import von Zelllinien: Unklare Gesetze
Ausdrücklich verboten ist die Herstellung von embryonalen Stammzellen in Deutschland, Österreich, Dänemark, Frankreich, Irland und Spanien. Die Forschung an importierten Zelllinien ist von diesen Ländern nur in Deutschland explizit erlaubt. In Österreich, Dänemark und Frankreich ist dies weder erlaubt noch verboten. In Spanien erlaubt das Gesetz die Forschung an "nicht lebensfähigen" Embryonen, allerdings existiert keine klare Interpretation, was "nicht lebensfähig" bedeutet.
Mehr zum Thema in science.ORF.at:
->   Was ist ein Embryo? (Ulrich Körtner, 2.7.03)
->   Moratorium in der Stammzellforschung (Ulrich Körtner, 3.10.02)
->   Gehrer: "Österreichs Haltung bestätigt" (21.6.02)
->   Zankapfel Forschungskompetenz (18.6.02)
 
 
 
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01.01.2010