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Uni-Reform: Budgets werden verteilt  
  Für die Unis rückt die Umsetzung des Universitätsgesetzes (UG) 2002 nun auch finanziell immer näher. Am Montag haben die Budgetgespräche des Bildungsministeriums mit den Rektoren begonnen - festgelegt wird dabei, wie der rund zwei Mrd. Euro umfassende Kuchen 2004 auf die einzelnen Unis aufgeteilt wird. Viel dürfte sich vorerst aber nicht ändern: Der Verteilungsschlüssel bleibt beim Grundbudget gleich, etwaige Verschiebungen in Richtung der größeren Unis durch die Überlassung der Studiengebühren werden großteils über Ausgleichsbeträge kompensiert.  
Höllinger: Effektives Plus von sechs Prozent
Fix ist laut dem Hochschul-Sektionschef im Bildungsministerium, Sigurd Höllinger, dass jede Uni mit mehr Geld als heuer bzw. 2002 rechnen kann. 2004 steht den Unis laut UG ein Globalbudget von rund 1,66 Mrd. Euro zur Verfügung - inkludiert sind dabei bereits so genannte "Autonomieübertragungen" in der Höhe von rund 330 Mio. Euro, also Beträge, die bisher vom Staat bezahlt wurden und nun von den Unis geleistet werden müssen.

Darunter fallen etwa die Mieten für die Uni-Gebäude, Pensionsbeiträge für die Bediensteten sowie die Anschaffung großer Geräte an den Uni-Kliniken. Zusammen mit den heuer erstmals bei den Unis verbleibenden Studiengebühren (rund 120 Mio. Euro) ergibt das - bereinigt um nicht vergleichbare Aufwendungen - ein effektives Plus von etwa sechs Prozent gegenüber 2002 und 2003, so Höllinger bei einem Hintergrundgespräch am Montag.
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Zusatzbeträge von etwa 250 Mio. Euro
Dazu kommen noch Zusatzbeträge von etwa 250 Mio. Euro für Bezugserhöhungen (22 Mio.), Hochschulraumschaffung (60 Mio.) und den klinischen Mehraufwand (152 Mio.) und Implementierungskosten (15 Mio.), insgesamt also etwas mehr als zwei Mrd. Euro.
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Gleicher Verteilungsschlüssel ...
Große Änderungen bei der Verteilung auf die einzelnen Unis erwartet Höllinger nicht: Der Globalbetrag wird prozentuell nach dem bisherigen Schlüssel vergeben - der Hauptteil des Uni-Budgets wird ja auch für das Personal aufgewendet.
... Studiengebühren verbleiben bei Unis
Mit mehr Geld können aber auf Grund des Wegfalls der Uni-Milliarde und des im Gegenzug erstmals geltenden Verbleibens der Studiengebühren bei den Unis die großen Hochschulen rechnen: Während die Mittel der Uni-Milliarde projektbezogen vergeben wurden, zähle nun nur mehr die reine Studentenzahl.
Ausgleichsbeiträge für kleinere Hochschulen
Um sicherzustellen, dass jede Uni zumindest über das gleiche Budget wie im Vorjahr verfügt, steht ein Ausgleichsbetrag in der Höhe von 3,5 Mio. Euro zur Verfügung, der den großen Unis vom Gebührenkuchen abgezogen und den kleinen überwiesen wird.

Zur Verteilung kommen soll laut Höllinger eventuell auch ein "Reservebetrag" in der Höhe von 16 Mio. Euro, der für etwaige "Rechenfehler" einkalkuliert wurde. "Wir behalten keinen Euro zurück", so Höllinger - die Verteilung werde transparent ablaufen, das Ergebnis ins Internet gestellt.
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Drittmittel und Förderungen bleiben unberührt
Unberührt von der Mittelverteilung bleiben die Einnahmen der Unis aus Drittmitteln, die bereits bisher nicht übers Ministerium gelaufen seien, so Höllinger. Insgesamt wären dies zuletzt rund 145 Mio. Euro pro Jahr gewesen.

Ebenfalls vom Uni-Budget unabhängig seien jene Mittel, die Uni-Angehörige vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) erhalten, sowie die Gelder aus der Initiative des Forschungsrats. Die Unis könnten weiters ihre bisher gebildeten Rücklagen in der Höhe von derzeit insgesamt rund 24 Mio. Euro auslösen.
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Neubau und Renovierungen direkt vom Finanzministerium
Auch im UG werden der Neubau und die Renovierung von Uni-Gebäuden direkt vom Finanzminister bedeckt, so Höllinger. Das Uni-Budget werde dadurch nicht belastet. Gleiches gelte für erhöhte Mieten in einem neuen Gebäude.
Nur geringe "Manövriermöglichkeit"
Bei den Aufteilungsverhandlungen mit den einzelnen Unis werde es letztlich nur um wenige Prozent des Gesamtbetrags gehen, meinte Sigurd Höllinger. Aber auch an den Hochschulen selbst sei der große Teil der Summen praktisch schon verplant: "Die Gestaltbarkeit der Budgets ist wegen des großen Anteils der Gehaltszahlungen eher gering."

Wenn pro Jahr zwei bis drei Prozent dafür zur Verfügung stünden, sei das schon sehr viel. Wenn man ein Institut auflassen wolle, müsse man etwa warten, bis die Professoren in Pension gingen. Vorruhestandsmodelle wie für die Lehrer gebe es im Hochschulbereich nicht, so Höllinger am Montag.
Eingeschränkte Verteilungsfreiheit
Auch über die Verteilung der Mittel aus den Studiengebühren bestimmen die Rektoren nicht selbst. Ab kommendem Jahr können die Studierenden aus einer Vorschlagsliste des Senats auswählen, wofür ihre Beiträge verwendet werden sollen.

Gewisse Gestaltungsmöglichkeiten räumen den Rektoren hingegen die Mietverträge ein. Falls ein Gebäude aufgegeben oder ein Vertrag zu Gunsten der Uni verändert wird, erhält die Hochschule trotzdem die vorgesehenen Mittel aus dem Globalbudget.
Kritik an "demonstrativem Sparen" der Unis
Die Unruhe an den Unis wegen des knappen Budgets im heurigen Jahr konnte Höllinger nur zum Teil nachvollziehen. Gegenüber dem Vorjahr habe es im Haushalt 2003 natürlich Kürzungen gegeben - etwa bei Personal-, Investitions- und Betriebsaufwand. An den einzelnen Unis sei aber "demonstrativ gespart worden", damit dies auch ja alle mitbekämen.

Als Beispiel nannte er etwa das Einstellen der Fensterreinigung. Dazu sei gekommen, dass das Budget 2003 erst im Juli beschlossen worden sei, viele Dekane aber schon vorher Maschinen bestellt hätten, die bezahlt werden mussten. Dies habe den UG-Kritikern natürlich in die Hände gespielt. Allerdings habe "die Knappheit des Budgets 2003 mit dem UG nichts zu tun".
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Übergangsregelungen bis 2007
Die neuen Regelungen ab Jänner 2004 bilden selbst nur eine Übergangslösung: Ab 2007 schließen die Unis Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium ab, nach denen sich ihr Budget bemessen wird. Bis dorthin könnten schon etwaige Entscheidungen über Profilschärfungen oder die eventuelle Aufgabe von einzelnen Bereichen getroffen sein.
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Pensionsbeiträge ab nun bei Unis
Künftig bei den Unis verbleiben werden übrigens die bisher vom Bund getragenen Pensionsbeiträge für die Beamten. Der Beitrag wird also auch geleistet, wenn ein Bediensteter in den Ruhestand tritt - damit sollen die höheren Kosten durch die Anwendung des Angestelltenrechts für neu Eintretende abgedeckt werden.
->   Bildungsministerium
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01.01.2010