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Uni-Reform: Expertengruppe verhandelt weiter  
  Die Verhandlungen über ein neues Uni-Dienstrecht zwischen Gewerkschaft und Regierung sind am Mittwoch ohne Einigung zu Ende gegangen. Die Gespräche sollen nun in einer Expertengruppe weitergeführt.  
Laut Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) wurde damit "der zeitliche Druck herausgenommen". Ziel ist es, in der Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus je fünf Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmerseite, bis nach Ostern eine gemeinsame Punktation zu erarbeiten.

Der ursprünglich geplante Termin, das neue Dienstrecht am 17. April in Begutachtung zu schicken ist laut Gehrer damit gefallen. Sie strebe einen gemeinsamen Entwurf an, betonte die Ministerin. Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (FPÖ) und Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ) wollten nach der Verhandlungsrunde keine Stellungnahme abgeben.
Ein Aufguss des Selben
Kritik an der Verhandlungsrunde übte die Arbeitnehmerseite. "Es war ein Aufguss des Selben nur mit anderen Worten", sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD), Fritz Neugebauer. Laut dem Chef der Mittelbauvertretung, der Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (Buko), Reinhard Folk, habe man nur vorgelegt bekommen, was bereits bekannt war: "Die Bildungsministerin hatte in der letzten Verhandlungsrunde erklärt, sie begräbt das Vier-Säulen-Modell, nun wurde es wieder exhumiert."

"Knackpunkte" sind laut Neugebauer die geplante Schnittstelle zwischen Universitätsassistent und Professor sowie die Zukunft der derzeit befristeten Assistenten.
Gehrer: Standpunkte nicht weit auseinander
Für Gehrer sind die Standpunkte "nicht so wahnsinnig weit auseinander". Außer Streit gestellt worden sei der Vertrauensschutz für die provisorisch pragmatisierten Assistenten. Alle, die die Habilitation machen, werden weiterhin automatisch definitiv gestellt. Jene, die sich nicht habilitieren, sollen sich für die Pragmatisierung einer Qualitätsüberprüfung durch externe Gutachter unterziehen müssen.

Klar sei, dass die Assistenten in einem befristeten Dienstverhältnis keinen Vertrauensschutz genießen, sagte Gehrer. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein vom Bildungsministerium eingeholtes Gutachten des Grazer Juristen Franz Marhold.

Für das neue Dienstrecht, das eine Neubewerbung sowohl nach den ersten vier Jahren als Assistent in Ausbildung, als auch nach einer sechsjährigen Assistentenzeit vor der Professur vorsieht, ist laut Gehrer vom Finanzminister aber ein Modell angeboten worden, mit dem die besten Leute gehalten werden sollen. Dies soll in Ausnahmefällen für Assistenten in Ausbildung gelten, die dann ohne Neubewerbung Uni-Assistent werden können. Und nach einer internationalen Begutachtung könnte es für die Besten auch eine Überleitung vom Assistenten zum Professor ohne Neubewerbung geben.
Neu: Die Professoren-Säule
Neu eingebracht in die Verhandlungen hat das Bildungsministerium eine neugestaltete Professoren-Säule. Diese ist aufgesplittet in den zeitlich befristeten Professor mit einem Vertrag über sieben Jahre.

Dieser kann nach einer Qualitätsüberprüfung in ein dauerhaftes Dienstverhältnis übergeführt werden. Daneben soll es wie bisher den durch Berufung bestellten "Full-Professor" mit einem unbefristeten Vertrag geben.

(APA)
->   Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
 
 
 
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01.01.2010