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Verfassungsgerichtshof prüft die Universitätsreform  
  Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich in der am Montag beginnenden Dezember-Session mit der Uni-Reform befassen. Die SPÖ hat einen Antrag eingebracht, in dem sie Verfassungswidrigkeiten sieht.  
Zeitpunkt der Entscheidung noch unklar
Am 1. Dezember (10.30 Uhr) wird eine öffentliche Verhandlung zur Uni-Reform stattfinden. Ob die Gesetzesprüfung in der Dezember-Session beendet wird, konnte VfGH-Präsident Karl Korinek in einer Pressekonferenz am Donnerstag noch nicht sagen.

Jedenfalls werde der VfGH, sollte er eine oder mehrere Bestimmungen aufheben, ausreichend Zeit für die Reparatur gewähren - damit kein "Chaos" entsteht. Die Universitätsräte und die neu gewählten Rektoren sind nämlich bereits im Amt.
Von ÖVP und FPÖ beschlossene Struktur
Mit dem - mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossenen - Universitätsgesetz 2002 wurde die organisatorische Struktur der Universitäten grundlegend geändert.

An jeder Uni wurde ein Universitätsrat eingerichtet, der vor allem Kontrollfunktionen hat und der auch den Rektor und seine Stellvertreter wählt. Die Mitglieder des Universitätsrates werden teils vom Ministerium, teils von der Uni und zum Teil vom Rat selbst bestellt.
->   Universitätsgesetz 2002
SPÖ-Bedenken bei Universitätsrat ...
Für die SPÖ ist sowohl der Universitätsrat als auch der Rektor nicht ausreichend demokratisch legitimiert, weil die Mitwirkung der Uni-Angehörigen nicht gewährleistet sei. Damit sei das verfassungsrechtlich abgesicherte Prinzip der Autonomie der Universitäten nicht erfüllt.

Für Korinek ist dies wieder einmal ein "Beispiel dafür, dass viele Verfassungsbestimmungen das, was der Gesetzgeber tun kann, wesentlich einengen" - gehe es hier doch nicht um einen möglichen Widerspruch gegen die Verfassung, sondern eine vom Gesetzgeber selbst beschlossene Verfassungsbestimmung.
... und Leistungsvereinbarungen
Der zweite Hauptpunkt der SPÖ-Anfechtung betrifft die Leistungsvereinbarungen: Sie sind nach dem neuen Gesetz ab 2007 zwischen den Universitäten und dem Bund abzuschließen - und sind auch die Grundlage dafür, wie viele Mittel eine Uni aus dem Budget bekommt.

Die SPÖ kritisiert hier, dass die gesetzlichen Kriterien für diese Vereinbarungen - die als öffentlich-rechtliche Verträge ausreichend bestimmt sein müssten - zu schwammig seien. So gebe es im Gesetz keine Regelung, was bei einem Streit zwischen Bund den Unis geschieht.
->   Verfassungsgerichtshof
->   Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Aktuelle Meldungen zum Thema "Uni-Reform":
->   Uni-Reform: Budgets werden verteilt (10.11.03)
->   Neue Agentur soll Uni-Qualität sichern (6.11.03)
->   Radikale Organisationsreform der Uni Wien geplant (4.11.03)
 
 
 
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01.01.2010