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Verbot von Tierversuchen für Kosmetika  
  Das EU-Parlament möchte schon länger ein generelles Verbot von Tierversuchen in der Kosmetikindustrie durchsetzen. Doch bisher war der EU-Ministerrat dagegen. Vor allem Länder wie Deutschland oder Frankreich sperren sich.  
Der seit Jahren andauernde Streit zwischen Europaparlament und EU-Ministerrat um Tierversuche in der Kosmetikindustrie geht in eine neue Runde.

Die Straßburger Versammlung bekräftigte am Dienstag ihre Forderung nach einem völligen Verbot solcher Tests und lehnte einen Richtlinienvorschlag der Brüsseler Kommission in erster Lesung als zu lasch ab.
Auch Vermarktung soll verboten sein
Außerdem will sie erreichen, dass auch die Vermarktung von mit Tierversuchen gestesteten Kosmetika in der Union verboten wird. Die Abgeordneten verlangen ferner strengere Vorschriften für die Verwendung von Duft- und anderen Zusatzstoffen, die Allergien hervorrufen können.
Heftiger Widerstand im Ministerrat
Diese Forderungen stoßen bisher im Ministerrat auf heftigen Widerstand. Vor allem Unionsländer mit einer bedeutenden Kosmetikindustrie wie Frankreich, Großbritannien oder Deutschland, stemmen sich dagegen.
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Hintergrund
Um eine Verschärfung der Kosmetika-Richtlinie aus dem Jahre 1976 wird bereits seit Jahren gestritten. Eigentlich war bereits 1993 ein Vermarktungsverbot für Produkte beschlossen worden, die trotz vorhandener Alternativmethoden mit Tierversuchen getestet wurden. Dieses Verbot wurde aber mehrfach hinausgezögert und trat nie in Kraft.
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Jüngster Vorschlag: Ohne Vermarktungsverbot
In ihrem jüngsten Änderungsvorschlag für die Richtlinie, dem siebten, will die EU-Kommission zwar Tierversuche untersagen, auf das Vermarktungsverbot aber ganz verzichten.

Sie begründet dies mit der notwendigen Anpassung an die Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO).
Ablehnung durch EU-Parlament
Diesen Vorschlag lehnt das Europaparlament ab. Solange es kein Vermarktungsverbot geben, bleibe ein Verbot der Tierversuche wirkungslos, betonte die deutsche SPD-Abgeordnete Dagmar Roth-Behrendt, die den Parlamentsbericht vorlegte.

Die europäische Kosmetikindustrie würde die Versuche dann eben außerhalb der EU vornehmen lassen. Derzeit würden in der EU jährlich "rund 40.000 Tiere für kosmetische Produkte verbraucht" und in zahllosen Tests gequält.
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"Verweis auf WTO ist nur Vorwand"
Der Verweis auf die WTO sei nur ein Vorwand, sagte Roth-Behrend vor Journalisten. In Wirklichkeit gehe es den Unionsländern darum, die heimische Kosmetikindustrie zu schützen.
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Parlament will schrittweise Einführung
Nach Vorstellung des Europaparlaments soll das Tierversuchsverbot schrittweise eingeführt werden. Ab sofort soll es für Substanzen gelten, die bereits heute mit alternativen Methoden getestet werden können.

Ein völliges Testverbot soll ab Januar 2005 in Kraft treten - egal, ob es Alternativmethoden gibt oder nicht. Die Vermarktung von Kosmetika, die an Tieren gestestet wurden, soll schließlich fünf Jahre nach Verabschiedung der neuen Richtlinie untersagt werden.
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Details des geplanten Verbotes
Grundsätzlich soll die Neuregelung nur für Produkte gelten, die neu auf den Markt kommen. Bereits getestete Substanzen - dies sind rund 8000 - sind davon nicht betroffen. Außerdem will das Parlament durchsetzen, dass 26 Substanzen, die Allergien hervorgerufen können, auf der Packung angegeben werden müssen. Für Baby-Pflegemittel sollen sie ganz verboten werden.
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Ministerrat prüft Forderungen
Die Forderungen der Straßburger Versammlung werden nun vom EU-Ministerrat geprüft. Da die EU-Volksvertretung in dieser Frage ein Mitbestimmungsrecht hat, müssen sich Rat und Parlament auf einen Kompromiss einigen.

Der Ministerrat kann sich allerdings Zeit lassen, bis er eine neue Vorlage für die zweite Lesung vorlegt. "Es kann gut sein, dass der Text erst mal für längere Zeit in der Schublade verschwindet", erläuterte eine Sprecherin des Umweltausschusses.
->   Europaparlament
->   EU-Ministerrat
 
 
 
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01.01.2010